
Die neue europäischen Tierarzneimittelverordnung gibt vor, dass EU-weit Antibiotikaverwendungen bei Tieren erfasst werden müssen.
Multiresistente Keime stellen eine große Bedrohung für die globale Gesundheit dar. Durch die neue europäische Tierarzneimittelverordnung wurde die EU-weite Erfassung von Antibiotikaverwendungen verpflichtend.
Das heißt, dass seit 2023 die bei Tieren angewendeten Mengen antimikrobieller Arzneimittel zu erfassen und an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zu übermitteln sind. Begonnen wurde mit Rindern, Schweine, Hühner und Puten, nun sind die Meldungen seit Anfang Januar auch für Hunde und Katzen verpflichtend. Dabei ist die erste Antibiotikameldung mit den Verwendungsdaten von antibiotischen Arzneimitteln aus 2025 bis zum 28. Januar 2026 erforderlich.
Warum, wann und wie?
Durch die kostenlose Online-Aufzeichnung erhalten Interessierte einen Überblick über die Strategien zur Reduzierung von Antibiotikaresistenzen und über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Antibiotikameldungen. Zudem wird gezeigt, wie man die Dokumentation und die Meldungen durchführt.
Das Seminar fand am 17.12.2024 statt und wurde in Zusammenarbeit von ATF, Vetion.de GmbH und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt. Die Aufzeichnung kann seitdem online angeschaut werden.
„Antibiotikameldungen – Warum, wann und wie?
- Für: Tierärzt*innen, Tiermedizinstudierende, Veterinärreferendar*innen
- ATF-Stunden: 2
- Referierende: PD Dr. Svenja Sander und Dr. Kristina Strecker (beide vom BVL)
- Verfügbarkeit: 17.12.2024 bis 17.12.2025
- Kosten: kostenlos
Hier geht es zur Aufzeichnung
Zudem hat das BVL die wichtigsten Fragen auf Antworten rund um die Antibiotikameldungen als FAQ zusammengestellt.
Quelle (nach Angaben von):
Antibiotikameldungen – Warum, wann und wie? | MyVetlearn.de. 13.01.2025
BVL - Newsticker Antibiotikameldungen - ALLE: Antibiotikameldungen für Hunde und Katzen - Was muss bzw. kann ich jetzt schon tun?
(JD)