Ab dem 16.09.2024 gelten Belarus und Russland nicht mehr als gelistete Drittländer. Durch die Entfernung aus der Liste (Anhang II Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013) ändern sich die Einreisebedingungen für Hunde, Katzen und Frettchen in EU-Länder. Grundlage für die Änderung ist die erlassene Durchführungsverordnung (EU) 2024/1130 von der Europäischen Kommission am 19.04.2024.
Anlass für die Entscheidung waren mehrmalige Fälle von Verstößen gegen die Gesundheitsmaßnahmen zur Prävention von Tollwut bei Tieren aus Belarus und Russland. Fehlende, unsachgemäße oder falsch dokumentieret Tollwutimpfungen mit unzutreffend bescheinigter Gültigkeit kamen in der Vergangenheit des Öfteren vor. Laut Amtsblatt lagen der Europäischen Union (EU) Mängel vor, bei der Strafverfolgungen solcher Fälle innerhalb der betroffenen Länder.
Die Tollwut-Erkrankung tritt bei Hunden und Katzen in Belarus weiterhin regelmäßig auf. Basierend auf dieser Grundlage sieht die Kommission ein Risiko der Einschleppung von Tollwut in die Union.
Tollwut-Antikörper-Test bei Hund, Katze und Frettchen
In Zukunft benötigen Tiere neben den bisherigen Anforderungen einen Antikörper-Test auf Tollwut. Der Antikörper-Test muss vor Grenzübertritt durchgeführt werden.
Weitere Informationen
Nähere Infomationen zu den Einreisebestimmungen liefert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (bmel.de)
Dies bedeutet in Zukunft ein höherer Aufwand für Tierbesitzer*innen bei der (Wieder-)Einreise aus Belarus und Russland in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Für die Untersuchung sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, denn die Blutentnahme darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden. Außerdem benötigen die Labore zu den Hauptreisezeiten oft mehr Zeit für die Untersuchung der Proben.
Quelle (nach Angaben von):
Russland und Belarus: Tollwuttiter für EU-Einreise notwendig (vetline.de) 17.05.2024
(IR)