
Für die ehrenamtliche Kommissionsarbeit werden Wissenschaftler*innen gesucht, die ihre Expertise zur Beratung des BfR einsetzen möchten.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sucht für das kommende Jahr neue Kommissionsmitglieder für die 14 unabhängigen Kommissionen im Bereich der Lebens-, Futtermittel, Chemikalien- und Produktsicherheit und des Versuchstierschutzes. Diese stehen dem Institut als unabhängiges Sachverständigengremium beratend zur Seite. Jede Kommission besteht aus mindestens 10 Expert*innen aus Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, Behörden des Bundes und der Länder, Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden, privaten Laboratorien und der Industrie, die für einen Turnus von 4 Jahren über ein offenes Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren berufen werden.
Nachwuchswissenschaftler*innen willkommen
Für den 6. Turnus vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 werden Wissenschaftler*innen aus den Bereichen Bio- und Lebensmittelchemie, Human- und Veterinärmedizin, Toxikologie, Pharmakologie, Statistik, Kommunikationswissenschaft sowie Soziologie oder Psychologie gesucht, die durch ehrenamtliche Kommissionsarbeit ihre Expertise zur Beratung des BfR einsetzen möchten. Das BfR begrüßt ausdrücklich die Bewerbung geeigneter Nachwuchswissenschaftler*innen. „Die Kommissionen sind ein essenzieller Bestandteil der unabhängigen Beratung des BfR. Dank der Expertise eines solchen Netzwerkes kann das BfR stets bei offenen Sachfragen oder in Krisenfällen vom neuesten Kenntnisstand in der Wissenschaft und Forschung schöpfen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Dr. h. c. Andreas Hensel.
Die Beratungsergebnisse der Kommissionsarbeit sind an das BfR gerichtet und haben allein empfehlenden Charakter. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten und zur unparteilichen Erfüllung ihrer Beratungsaufgabe verpflichtet. Interessenskonflikte werden zu Beginn einer jeden Sitzung transparent abgefragt und offengelegt. Sollte es Interessenskonflikte zu den in der Kommission behandelten Themen geben, wird das betroffene Kommissionsmitglied von den Beratungen zu den jeweiligen Themen ausgeschlossen.
Die Kommissionen
Das sind die neu zu besetzenden BfR-Kommissionen:
- Bedarfsgegenstände
- Bewertung von Vergiftungen
- Bf3R (berät das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren am BfR)
- Biologische Gefahren und Hygiene
- Ernährungsrisiken, neuartige Lebensmittel und Allergien
- Evidenzbasierte Methoden in der Risikobewertung
- Futtermittel und Tierernährung
- Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
- Kontaminanten in der Lebensmittelkette
- Kosmetische Mittel
- Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte
- Risikoforschung und Risikowahrnehmung
- Tätowiermittel
- Wein- und Fruchtsaftanalysen
Die Berufung der BfR-Kommissionen erfolgt durch einen externen Berufungsbeirat.
Noch mehr Informationen
Weitere Informationen zu den BfR-Kommissionen und zum Berufungsverfahren finden Sie hier:
Weitere Informationen zur Online-Bewerbung (Bewerbungsfrist 31.03.2025) finden Sie hier:
Interessensbekundung für die Mitgliedschaft
Quelle (nach Angaben von):
BfR-Kommissionen werden neu besetzt - BfR. 06.01.2025
(JD)