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ImpfungenBlauzungenkrankheit: Zeitliche Befristung für Impfstoffe verlängert

Zum Schutz von Schafen und Rindern hat das BMEL 3 Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit zugelassen. Nun wurde die zeitliche Befristung der Impfgestattung verlängert.

Merinoschafe
CJO Photography/stock.adobe.com

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit.

Per Eilverordnung gestattete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die sofortige Anwendung von 3 vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3). Damit reagierte das BMEL auf das zuletzt stärkere Infektionsgeschehen bei Schafen und Rindern mit teilweise schweren Symptomen. Mit der Eilverordnung wurde die Anwendung dieser nicht zugelassenen Impfstoffe zunächst für einen Zeitraum von 6 Monaten, d.h. bis zum 6.12.2024 gestattet. Die bisher zeitliche Befristung der Impfgestattung wurde nun durch eine Verordnung des BMEL aufgehoben. Die Verordnung trat am 28.11.2024 in Kraft und hebt die zeitliche Befristung bis zur Zulassung eines Impfstoffes auf. Tierhalter*innen können ihre Rinder und Schafe somit weiterhin gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen.

Gestattet sind:

  • Bultavo 3 (Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH),
  • Bluevac-3 (von CZ Vaccines S.A.U., Spanien / CEVA Tiergesundheit GmbH, Deutschland, in Verkehr gebracht) oder
  • Syvazul BTV 3 (von Laboratorios Syva S.A., Spanien / Virbac Tierarzneimittel GmbH, Deutschland, in Verkehr gebracht).

Die BTV3-Impfstoffe sind inaktivierte Impfstoffe, d.h. sie enthalten kein vermehrungsfähiges Virus. Um eine ausreichend gute Immunantwort im geimpften Tier zu erzielen, enthalten sie die seit langem bewährte Kombination der Adjuvanzien Aluminiumhydroxid und Saponin (Quil A). Für die BTV3-Impfstoffe ist keine Wartezeit festgelegt.

Sobald ein Impfstoff gegen BTV-3 in der Europäischen Union (EU) zugelassen ist, dürfen diese Impfstoffe nicht mehr angewendet werden. 

Derzeit gibt es noch keinen in der EU zugelassenen Impfstoff. Mit diesem ist nach Expertenangaben frühestens im Herbst zu rechnen. Aufgrund der insbesondere aus den stark betroffenen Niederlanden berichteten schweren Symptome wollte das BMEL jedoch eine schnellstmögliche Impfmöglichkeit für die Tiere schaffen. Zudem flammt das Infektionsgeschehen aktuell wetterbedingt wieder auf. 

Zur Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit vor allem von Schafen und Rindern, die von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Seit Oktober 2023 sind in den Niederlanden, in Belgien und auch in Deutschland (in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und jüngst in Rheinland-Pfalz) Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 aufgetreten. Anders als die in einem früheren Geschehen (2006-2011) beteiligten Serotypen verursacht dieser Serotyp 3 teilweise schwere Symptome bei infizierten Schafen (bis zum Tode) und Rindern (z. B. massiver Rückgang der Milchleistung). 


Meldung vom 10.6.2024, aktualisiert am 21.6.2024 und aktualisiert am 29.11.2024.

Quellen (nach Angaben von):
BMEL - Aktuelles - Anwendung von drei Impfstoffen gegen Blauzungenkrankheit gestattet. 10.06.2024
Meldungen - Schutz vor der Blauzungenkrankheit – Paul-Ehrlich-Institut benennt drei Impfstoffe und BMEL gestattet deren Anwendung per Eilverordnung - Paul-Ehrlich-Institut (pei.de) (21.06.2024)
Schutz vor Blauzungenkrankheit – Ausnahmeregelung für Impfstoffe verlängert (pei.de) 29.11.2024

(JD)