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ImpfungenBlauzungenkrankheit: Zeitliche Befristung für Impfstoffe erneut verlängert

Update vom 10.03.2025 Zum Schutz von Schafen und Rindern hatte das BMEL 3 Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit zugelassen. Nun wurde die zeitliche Befristung der Impfgestattung erneut verlängert.

Merinoschafe
CJO Photography/stock.adobe.com

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit.

BMEL erlässt Eilverordnung für weitere 6 Monate

Per Eilverordnung gestattet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die weitere Anwendung von 3 Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3). Damit reagiert das BMEL auf das zu erwartende saisonbedingte Wiederaufflammen des BTV-3-Infektionsgeschehens, das mit den steigenden Temperaturen im Frühjahr und der damit verbundenen steigenden Aktivität der Gnitzen verbunden ist, einer Mückenart, die das BTV-3 überträgt. Die Anwendung ist auf zunächst 6 Monate befristet. Die Änderung der BTV-3-Impfgestattungsverordnung war dringend erforderlich, da zwar 2 BTV-3-Impfstoffe durch die EU-Kommission zugelassen sind, diese aber nicht rechtzeitig im Markt verfügbar sein könnten.

Die Eilverordnung wurde am 07.03.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit bereits am 08.03.2025 in Kraft. Durch die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Impfstoffe ermöglicht das BMEL, dass erforderliche Grundimmunisierungen und Wiederholungsimpfungen empfänglicher Tiere noch vor Beginn der Gnitzensaison 2025 rechtskonform durchgeführt werden können. Alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter*innen und sind dazu aufgerufen, ihre Tiere gegen das Blauzungen-Virus (BTV-3) zu impfen. Bislang sind die Impfraten bei empfänglichen Tieren in Deutschland jedoch teilweise noch sehr niedrig.

Die bisherigen Verordnungen

Per Eilverordnung gestattete das BMEL bereits 2024 die sofortige Anwendung von 3 vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3. Damit reagierte das BMEL auf das zuletzt stärkere Infektionsgeschehen bei Schafen und Rindern mit teilweise schweren Symptomen. Mit der Eilverordnung wurde die Anwendung dieser nicht zugelassenen Impfstoffe zunächst für einen Zeitraum von 6 Monaten, d.h. bis zum 6.12.2024 gestattet. Die bis dahin zeitliche Befristung der Impfgestattung wurde durch eine Verordnung des BMEL aufgehoben. Die Verordnung trat am 28.11.2024 in Kraft und hebte die zeitliche Befristung bis zur Zulassung eines Impfstoffes auf. Tierhalter*innen konnten ihre Rinder und Schafe somit weiterhin gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen.

Gestattet sind:

  • Bultavo 3 (Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH),
  • Bluevac-3 (von CZ Vaccines S.A.U., Spanien / CEVA Tiergesundheit GmbH, Deutschland, in Verkehr gebracht) oder
  • Syvazul BTV 3 (von Laboratorios Syva S.A., Spanien / Virbac Tierarzneimittel GmbH, Deutschland, in Verkehr gebracht).

Die BTV3-Impfstoffe sind inaktivierte Impfstoffe, d.h. sie enthalten kein vermehrungsfähiges Virus. Um eine ausreichend gute Immunantwort im geimpften Tier zu erzielen, enthalten sie die seit langem bewährte Kombination der Adjuvanzien Aluminiumhydroxid und Saponin (Quil A). Für die BTV3-Impfstoffe ist keine Wartezeit festgelegt.

Sobald ein Impfstoff gegen BTV-3 in der Europäischen Union (EU) zugelassen ist, dürfen diese Impfstoffe nicht mehr angewendet werden. 

Zur Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit vor allem von Schafen und Rindern, die von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Seit Oktober 2023 sind in den Niederlanden, in Belgien und auch in Deutschland (in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und jüngst in Rheinland-Pfalz) Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 aufgetreten. Anders als die in einem früheren Geschehen (2006-2011) beteiligten Serotypen verursacht dieser Serotyp 3 teilweise schwere Symptome bei infizierten Schafen (bis zum Tode) und Rindern (z. B. massiver Rückgang der Milchleistung). 


Meldung vom 10.6.2024, aktualisiert am 21.6.2024, 29.11.2024 und aktualisiert am 10.03.2025.

Quellen (nach Angaben von):
BMEL - Aktuelles - Anwendung von drei Impfstoffen gegen Blauzungenkrankheit gestattet. 10.06.2024
Meldungen - Schutz vor der Blauzungenkrankheit – Paul-Ehrlich-Institut benennt drei Impfstoffe und BMEL gestattet deren Anwendung per Eilverordnung - Paul-Ehrlich-Institut (pei.de) (21.06.2024)
Schutz vor Blauzungenkrankheit – Ausnahmeregelung für Impfstoffe verlängert (pei.de) 29.11.2024
Weiterhin drei Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit gestattet - BMEL erlässt Eilverordnung zum Schutz von Rindern, Schafen oder Ziegen (bmel.de) 07.03.2025

(JD)