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Vet-NewsBMEL: Mehr Tierschutz bei Hunden und Tiertransporten

Mit der Änderung von 2 Bundesverordnungen wird der Tierschutz in der Hundehaltung und Hundezucht verbessert sowie die Anforderungen für nationale Tiertransporte verschärft . Die neuen Verordnungen treten zum Jahreswechsel in Kraft.

BMEL/Thomas Trutschel/photothek.net

Mit der Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung werden unter anderem die geltenden Anforderungen an die Hundehaltung verbessert, um unzureichende Zucht- und Haltungsbedingungen zu vermeiden. Das beinhaltet zum Beispiel auch das Ausstellungsverbot für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen.

Bundesministerin Julia Klöckner: "Tiere sind nicht dazu da, den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen. Sie sind keine Maskottchen. Wenn Züchtungen das artgerechte Leben verhindern, ist das Tierquälerei. Deshalb ist die Qualzucht bei uns bereits verboten – und dennoch findet sie weiter statt. Damit will ich Schluss machen und verbiete daher die Ausstellung von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen. Das ist ein effektiver Hebel, um Anreize für derartige Züchtungen zu nehmen und die Tiere bestmöglich zu schützen. Zudem stellen wir mit den Änderungen eine tierschutzgerechtere Haltung von Hunden sicher: Die Anbindehaltung wird grundsätzlich untersagt und die Sozialisation von Hundewelpen in der Zucht verbessert." 


Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung im Detail:

  • Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, unter anderem um eine ausreichende Sozialisation der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten.
  • In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf eine Betreuungsperson künftig maximal 3 Würfe gleichzeitig betreuen.
  • Eine Mindestzeit von 4 Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen wird vorgegeben. Dies gilt sowohl für gewerbsmäßige als auch private Züchter.
  • Die Anbindehaltung von Hunden wird grundsätzlich verboten.
  • Da zum Schutz von Nutztieren vor Wolfsangriffen zunehmend Herdenschutzhunde eingesetzt werden, werden für deren Haltung nunmehr spezielle Regelungen getroffen, um ihrer besonderen Arbeitsweise Rechnung zu tragen.
  • Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, wird ein Ausstellungsverbot erlassen.
  • Das Ausstellungsverbot ist dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern umfasst alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen.
  • Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.

Änderung der Tierschutztransportverordnung

Mit der Änderung der Tierschutztransportverordnung verschärft das Bundesministerium die Anforderungen beim innerstaatlichen Tiertransport. Bei einer Außentemperatur von mehr als 30 °C muss etwa der innerstaatliche Transport zum Schlachthof innerhalb von 4,5 Stunden beendet sein. 

Bundesministerin Julia Klöckner: "Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen sind lange Transporte für Tiere belastend, das ändere ich durch diese Verordnung. Deutschland geht in der EU in Sachen Tierschutz voran, andere Mitgliedstaaten werden nachziehen. Ziel muss sein, die Standards europaweit verbindlich anzuheben." 


Änderungen der Tierschutz-Transportverordnung im Detail:

  • Bei einer Außentemperatur von mehr als 30 °C muss der innerstaatliche Transport zum Schlachthof innerhalb von 4,5 Stunden beendet sein.
  • Im Gegensatz zur Europäischen Transportverordnung werden dadurch national auch Transporte mit einer Dauer von unter 8 Stunden reglementiert.
  • Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden künftig als Ordnungswidrigkeit auch bei Beförderungen von unter 8 Stunden zu einem Schlachtbetrieb geahndet und mit Bußgeld bewehrt. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Vorgaben zur Belüftung und Temperaturüberwachung von Straßentransportmitteln sowie den Transport von bestimmten transportunfähigen Tieren als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Quelle (nach Angaben von):

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (30.11.2021). Mehr Tierschutz bei Hunden – Verbesserungen bei Tiertransporten. Im Internet: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/177-tierschutz-hunde-tiertransporte.html; 01.12.2021