
Die Tierschutzgesetzänderung umfasst wichtige Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird.
Vergangene Woche hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Tierschutzgesetzänderung beschlossen und somit die Novellierung in die Wege geleitet.
Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Tierschutz ist seit 20 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht. Doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere. Den Tierschutz zu verbessern hat für uns eine hohe Priorität, denn wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren. Für mich ist ganz wichtig: Tieren in Deutschland geht es nach der Gesetzesänderung besser als vorher. Und das ist auch gut für alle, die Tiere halten. So will doch zum Beispiel kein Halter von Hund, Katze und Co., dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt.“
Die Änderung umfasst wichtige Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim- und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen in die Gesetzesänderung ein.
Vom Haustierbereich zu Nutztieren in der Landwirtschaft
Ein sehr großes Thema bei der Änderung des Tierschutzgesetzes sind Qualzuchten. Da Symptome von Qualzucht zu Schmerzen bei den betroffenen Tieren führen kann, soll ein Qualzuchtverbot eingeführt werden, um das Leid der Tiere zu beenden.
Zudem sollen künftig auch Tierbörsen strenger kontrolliert und Schlachthöfe videoüberwacht werden. Beides zum besseren Schutz der Tiere. Darüber hinaus soll sich auch im Nutztierbereich einiges ändern. So setzt sich das Bundeslandwirtschaftsministerium für strengere Vorgaben zu nicht-kurativen Zwecken, wie dem Schwänzekupieren von Ferkeln ein und will auch die Anbindehaltung von Kühen verbieten.
Der Gesetzesentwurf soll nun noch vor der Sommerpause vom Bundesrat verabschiedet werden, damit sich die Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause mit der Änderung des Tierschutzgesetzes befassen können.
Quelle (nach Angaben von):
BMEL - Pressemitteilungen - Tierschutzgesetz im Bundeskabinett. 28.05.2024
(JD)