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Vet-NewsDie Ampelkoalition und das neue TAMG

Die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes baut die immens zeitraubenden Dokumentationspflichten als das „beste Mittel“ für die Reduktion des Antibiotikaeinsatzes aus, anstatt endlich präventive Maßnahmen für die Tiergesundheit zu fördern und gesetzlich eindeutig zu verankern.

Medicine law concept. Judges gavel with pills
Iren Moroz / stock.adobe.com

Die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes baut die immens zeitraubenden Dokumentationspflichten als das „beste Mittel“ für die Reduktion des Antibiotikaeinsatzes aus, anstatt endlich präventive Maßnahmen für die Tiergesundheit zu fördern und gesetzlich eindeutig zu verankern.

Die nach EU-Recht erforderliche Erfassung des Antibiotikaeinsatzes ab 2023 wurde dabei als Deckmantel für das Durchpeitschen der überbordenden Bürokratie missbraucht, die trotz fehlender Rechtssicherheit auch noch der Tierärzteschaft übertragen wurde. Wesentlich zielführender wäre gewesen, sich auf die wesentlich ressourcenschonendere Erfassung der von der EU geforderten Daten zu beschränken und gleichzeitig Regelungen zu treffen, um die deutsche Nutztierhaltung im Sinne der Nachhaltigkeit, Ökobilanz von Lebensmitteln, Klimaneutralität, qualitativ hochwertiger Lebensmittelerzeugung und heimischer Ernährungssicherheit zu erhalten bzw. zu stärken. Denn nur damit sind die Hauptziele der „Farm to Fork“-Strategie, nämlich die Gewährleistung einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion und der Ernährungssicherheit sowie die Förderung nachhaltiger Lebensmittelverarbeitungspraktiken zu erreichen. Werden diese Ziele ernsthaft verfolgt, führt das ganz automatisch zu einer weiteren Reduktion des Antibiotikaeinsatzes – und zwar gezielt direkt und nicht, wie jetzt fortgeschrieben, indirekt über Sanktionen.

Leider zeigen Aussagen der Politik wie „Unser langfristiges Ziel ist ein Um- und Abbau der Tierhaltung, der den massenhaften Einsatz von Antibiotika unnötig macht.“, dass die Tierärzteschaft trotz einer Minimierung der Antibiotikaabgabemenge von fast 65% in den letzten 10 Jahren noch immer nicht als erster Ansprechpartner bezüglich Tiergesundheit und gesundheitlichen Verbraucherschutz wahrgenommen wird. Die Tierärzteschaft ist systemrelevant und ohne eine ausreichende Anzahl von Nutztierärzt*innen wird eine flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden und damit auch eine ökologisch-biologische Landwirtschaft nicht überleben können.

Aufforderung!

Die BTK (Bundestierärztekammer), der bpt (Bundesverband Praktizierender Tierärzte) und der BbT (Bundesverband der beamteten Tierärzte) fordern die Ampelkoalition erneut auf endlich aktiv zu werden! Planungs- und Rechtssicherheit für Tierhaltungsanlagen sollen sicher gestellt sein. Gesetzliche Grundlagen für eine präventive Tiergesundheitsstrategie sollen geschaffen werden. Und die pauschale Verurteilung der Nutztierhaltung soll beendet werden.

 

Quelle (nach Angaben von):

Bundestierärztekammer e. V. (21.12.2022). "Gefährdung von Tiergesundheit, Tierschutz, tierischer Lebensmittelproduktion und Ernährungssicherheit". Im Internet: Ampelkoalition schafft Bürokratiemonster / Bundestierärztekammer e.V. (bundestieraerztekammer.de). 23.12.2022.