
Von einer Tierschutzorganisation veröffentlichte Aufnahmen zeigen, wie Schweine und Rinder mit einem Elektroschocker misshandelt werden. – Symbolbild
Die Staatsanwaltschaft hat umfangreiche Ermittlungen gegen den Schlachthof Aschaffenburg aufgenommen, unter anderem wegen Tiermisshandlung. Auslöser dafür waren die Bilder und Videoaufnahmen von der Organisation „Tierschutz Soko“, welche im Sommer 2023 veröffentlicht wurden. Die Aufnahmen zeigen Schweine und Rinder, die mit Elektroschockern traktiert werden. Auch sind noch lebende Tiere zu sehen, die zerteilt werden. Die Aufnahmen stammen angeblich aus dem Schlachthof Aschaffenburg.
Daraufhin untersagte die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zunächst den Schlachtbetrieb, und die Stadt – die Eigentümer des Geländes und des Gebäudes ist – kündigte den Pachtvertrag mit dem Schlachthof.
Veruntreuung von Arbeitsentgelt
Die Ermittlungen gegen 2 ehemalige Geschäftsführer des Schlachthofs in Aschaffenburg wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ihnen wurde vorgeworfen Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut zu haben. Zwischen 2020 und 2022 sollen 4 Beschäftigte an 26 Tagen gearbeitet haben, welche nicht bei der Sozialversicherung gemeldet waren. Dadurch sei ein Schaden von 304,59€ entstanden.
Mittlerweile seien die offenen Beträge und die Säumniszuschläge beglichen worden. Laut eines Sprechers habe die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg das Ermittlungsverfahren aufgrund geringer Schuld eingestellt. Das Verfahren wurde an das Hauptzollamt Schweinfurt zur Verfolgung etwaiger Ordnungswidrigkeiten weitergegeben.
Verurteilung einer Tierärztin
Eine frühere amtliche Tierärztin wurde vom Landesgericht Aschaffenburg zur Bewährungsstrafe verurteilt. Die 51-Jährige hatte den Schlachthof vor amtlichen Kontrollen gewarnt. Damit verletzte die Veterinärin das Dienstgeheimnis und die besondere Geheimhaltungspflicht.
Zudem lief ein Verfahren gegen den Inhaber eines Zerlegebetriebs und einer früheren Kollegin der Tierärztin. Die Verfahren seien gegen Geldauflagen von 2000€ und 300€ eingestellt worden. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verfahren gegen die Tierärztinnen waren die ersten Strafverfahren in der Angelegenheit.
Quelle (nach Angaben von):
Teil der Ermittlungen um Aschaffenburger Schlachthof eingestellt (proplanta.de) 25.10.2024
(IR)