
Teil der neuen Verordnung ist eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde und Katzen innerhalb der EU.
Das EU-Parlament hat vergangene Woche in Straßburg mehrheitlich für eine umfassende Verordnung gestimmt, die Hunde und Katzen in der EU besser – unter anderem vor illegalem Handel - schützen soll. Der Deutsche Tierschutzbund, der den Gesetzesprozess in den vergangenen 1,5 Jahren intensiv begleitet hatte, begrüßt das Ergebnis: Die Maßnahmen schließen langjährige Forderungen des Verbandes ein, unter anderem eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde und Katzen, Vorgaben zu Haltung, Gesundheit und Zucht sowie eine Regulierung des Online-Handels mit Hunden und Katzen. Damit würde das sogenannte „Cats and Dogs Proposal“ nach Verabschiedung erstmals einen EU-weiten gesetzlichen Rahmen bieten, um den illegalen Heimtierhandel zukünftig wirkungsvoll eindämmen und Tiere besser schützen zu können.
Dankbarkeit und Erleichterung
„Das Ergebnis der Plenarabstimmung stimmt uns dankbar und erleichtert. Heute wurde eine der letzten wichtigen Hürden auf dem Weg zu einem finalen Gesetz im Sinne des Tierschutzes genommen - ein Tag, der hoffen lässt, dass das grauenhafte kriminelle Geschäft mit Heimtieren endlich eingedämmt wird!“, kommentiert Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Auch wenn wir uns an einigen Stellen noch mehr Mut gewünscht hätten: Der nun abgestimmte Entwurf zeigt, wie wichtig dem Parlament der Schutz von Hunden und Katzen in der EU ist und markiert einen riesigen Erfolg in unserer Arbeit gegen den illegalen Heimtierhandel.“
Schlupflöcher geschlossen
Nachdem für den ursprünglichen Gesetzentwurf zuletzt durch den Ausschuss für Landwirtschaft und Fischerei mehrere Änderungsvorschläge eingegangen waren, konnten in der letzten Plenarabstimmung laut Tierschutzbund offene Schlupflöcher weitestgehend geschlossen werden. So stimmte das EU-Parlament dafür, die geplante Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde und Katzen statt nur für gehandelte geltend zu machen. Auch wenn die Übergangszeiten für Privathaltende von 5 Jahren bei Hunden und 10 Jahren bei Katzen laut Tierschützer*innen fragwürdig sind, wertet der Deutsche Tierschutzbund dies als großen Erfolg. Zudem sollen die geplanten Regelungen für die Zucht laut Abstimmung zwar – wie auch im Ausschuss bestimmt - abhängig von der Anzahl der Würfe im Jahr sein, jedoch schließt der Entwurf nun auch Vorgaben für kleinere Züchter*innen ein. Die vorgesehene Regulierung des Online-Handels geht den Tierschützer*innen nicht weit genug: „Es ist sinnvoll, dass bei jedem Onlineangebot künftig die Kennzeichnung und Registrierung des Tiers sichtbar und überprüfbar sein soll. Statt aber auf eine freiwillige Überprüfung der Daten durch Interessenten zu setzen, wäre es zielführender gewesen, die Plattformbetreiber und Anbieter in die Verantwortung zu nehmen. Wir hätten uns eine vorgeschriebene Überprüfung der Daten vor Liveschaltung der Anzeigen gewünscht“, so Dr. Zeller.
Überprüfungsklausel für Positivliste
Besonders erfreulich sei, dass das Parlament auch eine Überprüfungsklausel für eine Positivliste in den Entwurf aufgenommen hat. Eine Positivliste könnte künftig prüfen und festlegen, welche Tiere sich aus Tier-, Natur- und Artenschutzsicht, sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit überhaupt für eine Privathaltung eignen. “Wir freuen uns, dass auf Europäischer Ebene anerkannt wird, dass auch Millionen andere Tiere außer Hunden und Katzen schutzbedürftig sind.“, so Dr. Zeller.
Quelle (nach Angaben von):
(JD)