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Vet-NewsFranzösischer Führerschein für die Pferdehaltung

Das überarbeitete Tierschutzgesetz, das im Dezember 2021 im Amtsblatt der Französischen Republik veröffentlicht wurde, ist ein großer Schritt in Richtung Tierschutz. Die Neuerungen sollen dazu dienen, das Pferdewohl zu stärken und Reitvereine und pferdehaltende Betriebe zu unterstützen.

oceane2508/stock.adobe.com

Das Prestigeprojekt der aktuellen französischen Regierung beinhaltet u.a. eine Erhöhung der Strafen für Tierquälerei - je nach Schweregrad des Delikts können so bis zu 75.000 € sowie Gefängnisstrafen bis zu 5 Jahren verhängt werden. Neben zahlreichen Neuerungen im Kleintierbereich hält das neue Tierschutzgesetz aber auch für Pferdebesitzer*innen einige wichtige Veränderungen bereit.

Nachweis der Sachkunde

Wer sich in Frankreich ein Pferd zulegen möchte, muss zunächst einen sogenannten „Pferdeführerschein“ machen. Mit dieser Prüfung soll sichergestellt werden, dass die Besitzer*innen über ausreichend theoretisches und praktisches Wissen verfügt, um das Pferd fachgerecht zu versorgen. Zum Bestehen sind reiterliche Grundkenntnisse und ein sicherer sowie artgerechter Umgang mit dem Pferd Voraussetzung.  Die Prüfung besteht aus einem Theoriemodul, das online besucht werden kann, sowie ein Praxismodul, das in einem FFE-Mitgliedsverein absolviert werden kann und dem Niveau „Galop® Level 4" des gängigen Ausbildungssystem in Frankreich entspricht. Die Level reichen je nach Schwierigkeitsgrad von Stufe 1 bis zu Stufe 7. Die Stufen 1 bis 4 bilden die Basisstufen und sind grundsätzlich für junge (Pony-)ReiterInnen oder erwachsene Anfänger gedacht, während Fortgeschrittene die Stufen 5 bis 7 durchlaufen können, um sich in einer bestimmten Disziplin fortzubilden und zu spezialisieren.

Angaben zur Neurektomie verpflichtend

Eine weitere wichtige Maßnahme zum Schutz des Pferdewohls ist die verpflichtende Eintragung einer Neurektomie (Nervenschnitt) beim Pferd in den Pferdepass. Diese Maßnahme obliegt dem Tierarzt bzw. der Tierärztin.

Die Neurektomie ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem ein Nerv durchtrennt wird, um die Schmerzen von Pferden mit ansonsten nicht behandelbarer/chronischer bzw. schwerer Lahmheit zu lindern. Oft ist dieser Eingriff die letzte verbliebene Möglichkeit, einem Pferd zu Schmerzfreiheit zu verhelfen und seine Lebensqualität zu verbessern. Pferde, die einem solchen Eingriff unterzogen wurden, dürfen jedoch nicht mehr bei sportlichen Wettkämpfen eingesetzt werden, da ihr Wohlergehen beeinträchtigt ist und sich bestehende Verletzungen verschlimmern können. Mit der verpflichtenden Eintragung in den Pferdepass soll die entsprechende Kontrolle bei Turnieren und sonstigen Wettbewerben erleichtert und die notwendige Rückverfolgbarkeit und Transparenz verbessert werden.

Maßnahmen bei nichtbezahlten Einstellgebühren

Die dritte Neuerung betrifft die Einstellbetriebe. Nach dem neuen Tierschutzgesetz gilt die Nichtbezahlung von Einstellgebühren künftig als „Aufgabe" bzw. „Verlassen" des Tieres – und ermöglicht es dem Einstellbetrieb rascher, gesetzlich dagegen vorzugehen. Konkret kann sich der Gewerbetreibende nach einer Mahnung des Besitzers und einer gesetzlichen Frist von 3 Monaten an das zuständige Gericht wenden, das nach Prüfung des Falles die Versteigerung des Pferdes genehmigen kann.

Auch an die neue deutsche Bundesregierung wurde bereits appelliert, das aktuell geltende Tierschutzgesetz zu überarbeiten. Dieser Ruf wird wohl angesichts des französischen Beispiels künftig noch lauter werden.
 

Quelle (nach Angaben von):

Propferd.at (12.12.2021). Neues Tierschutzgesetz: Frankreich schreibt "Pferdeführerschein" für alle Pferdesitzer vor - ProPferd.at - Österreichs unabhängiges Pferde-Portal - News / Aktuelle News. 18.02.2023
Landtiere.de (18.02.2021). Pferdeführerschein in Frankreich eingeführt – neues Tierschutzgesetz deutlich verschärft (landtiere.de). 18.02.2023