Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.

Suchergebnisse zur Ihrer letzten Suchanfrage

Vet-NewsGeflügelpest - Prävention als wichtigste Maßnahme!

In den letzten Jahren gab es in Deutschland immer wieder Ausbrüche der sogenannten Geflügelpest oder Vogelgrippe. Sie sorgte nicht nur bei der kommerziellen Geflügelhaltung, sondern auch bei Zoologischen Gärten, Tierparks und privaten Tierhaltern für große Beunruhigung. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der zunehmenden Anzahl von Vogelgrippefällen in Deutschland für private Vogel- und Geflügelhalter? Und wie lässt sich der eigene Tierbestand schützen?

20002.jpg
kranidi / stock.adobe.com

In den letzten Jahren gab es in Deutschland immer wieder Ausbrüche der sogenannten Geflügelpest oder Vogelgrippe. Sie sorgte nicht nur bei der kommerziellen Geflügelhaltung, sondern auch bei Zoologischen Gärten, Tierparks und privaten Tierhaltern für große Beunruhigung. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der zunehmenden Anzahl von Vogelgrippefällen in Deutschland für private Vogel- und Geflügelhalter? Und wie lässt sich der eigene Tierbestand schützen?

Bei der Geflügelpest, Vogelgrippe oder Aviären Influenza (AI) handelt es sich um eine Infektionskrankheit bei Vögeln, die durch Influenza A-Viren verursacht wird. Bezogen auf ihr Gefahrenpotenzial bei Geflügel wird bei den Influenza A-Viren zwischen der niedrig pathogenen (weniger krankmachenden, LPAI) und der hoch pathogenen Form (HPAI) unterschieden. Letztere kann sehr großen Schaden anrichten. Etwa indem innerhalb kürzester Zeit ein Großteil des betroffenen Geflügels (Hühner, Trut-, Perl- und Rebhühner sowie Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) verendet. Weniger bekannt ist jedoch, dass die Geflügelpest auch fast alle anderen Vogelarten betreffen kann. Neben Geflügel stellt sie unter anderem auch eine Gefahr für Schreit-, Papageien- und Greifvögel dar, was letztendlich zur Bezeichnung Vogelgrippe geführt hat.

Rechtlicher Hintergrund

Aufgrund des hohen Risikos für Geflügelhaltungen handelt es sich bei der Vogelgrippe um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Aus diesem Grund sind staatliche Vorgehensweisen detailliert in europäischen und nationalen Rechtsvorschriften vorgegeben. Darunter fallen unter anderem der Umgang mit erkrankten Tieren, die möglicherweise daraus resultierenden Konsequenzen für die Vogelhaltung in der Umgebung und andere staatliche Maßnahmen. In Deutschland sind alle relevanten Maßnahmen in der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest festgehalten. So müssen betroffene Geflügelbestände in der Regel getötet und nicht betroffenes Geflügel in einem geschlossenen Stall gehalten werden. Auch die verbindliche Meldepflicht aller Geflügelhaltungen, unabhängig von der Anzahl der Tiere, gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten.

Wildvögel als Überträger!

Wildvögel und hier vor allem Wasservögel (zum Beispiel Enten und Gänse) gelten als Reservoir für vogelspezifische Influenzaviren und können diese beispielsweise über den Kot übertragen. Daher ist es schlüssig, dass die Vogelgrippe besonders zu Zeiten des Vogelzuges von Oktober bis März auftritt und häufig an Stellen, wo sich viel Wassergeflügel aufhält – etwa an Küsten, Seen oder Teichen. Die gängigen Schutz- oder Biosicherheitsmaßnahmen haben daher das Ziel, möglichst jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Wildvögeln und in menschlicher Obhut gehaltenen Vögeln so weit wie möglich zu verhindern.

Prävention – Was muss getan werden?

Auch wenn es sich im ersten Moment vielleicht übertrieben oder in Corona-Zeiten gar nach Panikmache anhört: Es empfiehlt sich für jeden Vogelhalter, vor dem nächsten Herbst einen „Anti-Vogelgrippe“-Aktions-/Handlungsplan zu erstellen. Dieser sollte unbedingt berücksichtigen, dass die Vogelgrippe fast jede Vogelart, also auch Papageien, betreffen kann.

Je nach Haltung des Vogels sollte der Aktionsplan dann an das potenzielle Risiko angepasst werden. Vögel, die in Außenvolieren oder im Freilauf (etwa im Garten) gehalten werden, sind beispielsweise deutlich stärker gefährdet als Vögel in reiner Wohnungshaltung. So ist es bei einer Haltung in der Wohnung für gewöhnlich vollkommen ausreichend, nach einem Spaziergang die Kleidung (vor allem die Schuhe) zu wechseln und die Hände gründlich zu waschen. Auch gesammelte Kräuter oder Gemüse aus dem eigenen Garten sollten vor dem Verfüttern gründlich gewaschen werden. Bei bestätigten Vogelgrippe-Fällen in der näheren Umgebung ist zudem auf das Füttern von Wildvögeln auf dem Balkon zu verzichten.

Der Aktionsplan bei einer Außenhaltung ist deutlich komplexer und basiert primär auf der Kontaktvermeidung zwischen den gehaltenen Vögeln und den Wildvögeln. Aber auch auf die Vermeidung indirekter Kontakte, beispielsweise über kontaminiertes Futter oder Einstreu durch sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen, ist zu achten. Für die praktische Umsetzung empfiehlt sich die Unterteilung des Aktionsplans in mehrere Stufen (dauerhafte, Vorsichts- und Akutmaßnahmen).

Ein langfristiger Plan ist essenziell!

Idealerweise sollten konkrete Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe schon bei Planung und Bau von Volieren berücksichtigt werden. Zu den wichtigsten Punkten zählt neben der Verwendung eines „spatzensicheren“ Volierengitters (max. 20 mm Maschenweite) auch eine stabile Dachkonstruktion. Auch sollten die Innenställe etwas großzügiger geplant werden, damit den Tieren im Fall einer Aufstallungspflicht mehr Platz zur Verfügung steht. Des Weiteren sollten Volieren oder Hühnerausläufe möglichst frei von Schadnagern wie Mäusen oder Ratten sein. Dies kann zum einen durch bauliche Maßnahmen erreicht werden, aber auch Auswahl und Hygiene von Futterstellen sowie das regelmäßige Entfernen von Futterresten helfen dabei. Sowohl Futtermittel als auch Einstreumaterial sind daher am besten in geschlossenen Räumen zu lagern. Potenzielles Risikomaterial, wie beispielsweise Eierschalen von gekauften Eiern, sollte nicht verfüttert werden. Bei mehreren Volieren ist es empfehlenswert, für jede Voliere separate Gerätschaften bereitzustellen. Eine potenzielle Verschleppung des Virus lässt sich hierdurch verhindern. Der Zukauf von neuen Tieren ist ebenfalls genau zu dokumentieren.

Besondere Schutzmaßnahmen während des Vogelzuges

Zur Zeit des Vogelzuges erhöht sich erfahrungsgemäß das Risiko eines Vogelgrippe-Ausbruchs. Vogelhalter sollten sich daher regelmäßig auf den Internetseiten lokaler Behörden (zum Beispiel der Veterinärämter), der zuständigen Länderministerien und des Friedrich-Löffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, https://www.fli.de/de) über den aktuellen Stand informieren. Benötigte Materialien für den Fall eines Ausbruchs der Vogelgrippe in der näheren Umgebung, darunter fallen Planen, Wannen, Desinfektionsmittel und Schutzkleidung, sollten vorab besorgt oder überprüft werden. Volieren lassen sich zur Sicherheit mit einer Plane abdecken, damit kein Vogelkot durch Zugvögel von oben in die Volieren gelangt. Futter und Wasser sollten nur noch gesichert und möglichst im Stall angeboten werden. Auf den Zukauf neuer Tiere sollte in der Zeit verzichtet werden.

In Vogelgrippe-Risikogebieten bzw. Sperrgebieten greifen in der letzten Stufe dann die Akutmaßnahmen. In diesem Fall müssen die Tiere aufgestallt bzw. die Außenvoliere komplett wildvogel- und schadnagersicher gestaltet werden (zum Beispiel mit Netzen und Planen). Die Volieren oder Ställe sind dann nur noch mit Schutzkleidung (etwa Schutzkittel oder Einwegoveralls) zu betreten. Schuhe müssen bei Betreten und Verlassen der Volieren desinfiziert werden (mithilfe einer Desinfektionswanne), damit über die Sohlen kein Vogelkot eingetragen oder verschleppt werden kann. Alternativ können Einmal-Schuhüberzieher verwendet werden. Für jede Haltungseinheit müssen separate Gerätschaften zur Verfügung stehen, die nach Gebrauch gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Ein Tiertransport oder der Zukauf neuer Tiere ist in der Regel nun untersagt. Darüber hinaus sind die Anweisungen der Behörden zu befolgen. Die zuständigen Behörden sind unverzüglich über tote Tiere im Bestand zu informieren.

Wie schützt man große Vogelbestände?

Die Geflügelpestverordnung regelt im Falle eines (bestätigten) Ausbruchs der Vogelgrippe den konkreten Ablauf der staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen. Dazu gehört unter anderem das unverzügliche Töten der Tiere, also die sogenannte Keulung. Die zuständigen Veterinärämter vor Ort haben in der Regel keine Möglichkeit, von diesen Vorgaben abzuweichen und beispielsweise verdächtige oder betroffene Tierbestände unter Quarantäne zu stellen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Tierbesitzer rechtzeitig vor Ausbruch der Vogelgrippe ein Biosicherheitskonzept erstellt und dieses mit den zuständigen Behörden im eigenen Bestand abgestimmt hat. Ist dies geschehen, kann im Falle eines Vogelgrippe-Ausbruches von den strikten Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung abgewichen werden. Alternative Maßnahmen umfassen dabei die Isolation der Bestände untereinander, regelmäßige Untersuchungen und eine Quarantäne, wodurch ein Tierbestand unter Umständen gerettet werden kann. Eine solche Vorgehensweise ist bei Zoologischen Gärten üblich und wurde schon mehrmals erfolgreich umgesetzt.

 

Quelle (nach Angaben von):

Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e.V. (25.08.2022). "Alle Jahre wieder? Präventionsmaßnahmen gegen die Geflügelpest/Vogelgrippe". Im Internet: Alle Jahre wieder? Präventionsmaßnahmen gegen die Geflügelpest/Vogelgrippe - Industrieverband Heimtierbedarf (ivh-online.de). 30.08.2022.