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TierwohlHaltungsform-Kennzeichnung jetzt fünfstufig

Anfang Juli wurde eine fünfstufige Siegel-Klassifikation für tierische Erzeugnisse eingeführt. Was genau sich dadurch geändert hat, erfahren Sie hier.

Schweine in Freilandhaltung
lightpoet/stock.adobe.com

Die Haltungsform-Kennzeichnung soll für mehr Transparenz beim Einkaufen sorgen.

Die Haltungsform-Kennzeichnung wurde Anfang Juli um eine 5. Stufe erweitert und an die Bezeichnungen der einzelnen Stufen der ebenfalls fünfstufigen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch angepasst. Die Bezeichnungsänderungen der einzelnen Stufen werden für alle Tierarten vorgenommen. Das betrifft die Kennzeichnung von Fleisch und Fleischwaren von Hähnchen, Puten, Enten, Rindern, Schweinen und Kaninchen sowie von Milch und Milchprodukten von Kühen.

Durch diesen Prozess soll die Haltungsform-Kennzeichnung auch für weitere Transparenz beim Einkaufen sorgen und Verbraucher*innen ermöglichen, das Thema „Tierwohl“ bei ihrer Kaufentscheidung zu berücksichtigen.

Die Umstellung der Haltungsform bei den teilnehmenden Unternehmen erfolgt in enger Rücksprache mit den Lieferanten. Während des gut einjährigen Umstellungszeitraums kann es aufgrund bestimmter Produktionsprozesse und der Komplexität des Angebots dazu kommen, dass für Verbraucher sowohl Produkte mit der vierstufigen als auch Produkte mit der fünfstufigen Kennzeichnung zeitgleich in den Sortimenten zu finden sein werden. Nach und nach sollen dann Verbraucher*innen immer mehr Produkte mit der neuen, fünfstufigen Kennzeichnung vorfinden.

Wofür stehen die einzelnen Stufen?

Während die ersten 4 Stufen Qualitätssicherungsprogramme (Stufe 1) und Tierwohlprogramme (Stufen 2 bis 4) einordnen, steht die neue 5. Stufe für BIO-Programme. Mit dieser Neustrukturierung der Einstufung folgt die Haltungsform den Vorgaben der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch. Die beiden Kennzeichnungen sollen in Zukunft widerspruchsfrei nebeneinander bestehen. Dadurch soll Verbraucher*innen eine transparente Einordnung zur Qualität des jeweiligen Tierwohlprogramms nach einem einheitlichen System ermöglicht werden. Die Haltungsform-Kennzeichnung gilt im Gegensatz zur staatlichen Kennzeichnung für alle gängigen Nutztierarten und umfasst auch frisches, unverarbeitetes, gewürztes oder mariniertes und verarbeitetes Fleisch. Haltungsform und staatliche Kennzeichnung sollen künftig ein einheitliches Orientierungssystem bilden.

Mehr Infos zu den Haltungsform-Kennzeichnung

Vollständige Informationen zu den Kriterien der einzelnen Stufen erhalten Verbraucher*innen auf der Webseite zur Haltungsform.

Quelle (nach Angaben von):

BMEL - Aktuelles. 31.07.2024

(JD)