Die Bundesregierung hat am 24.05.2023 die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Verordnung zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln gebilligt. Mit der neuen Regelung wird die Angabe der Herkunft bei frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel auch auf nicht vorverpacktes Fleisch ausgeweitet. Das war bisher nur bei verpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch besteht bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.
Mehr Informationen für Verbraucher*innen
Bundesminister Cem Özdemir erklärt: „Wer an der Frischetheke einkauft, wird künftig verbindlich vorgeschrieben informiert, wo das Fleisch herkommt. Das ist eine gute Nachricht für unsere Landwirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher, denn sie sollen nicht nur wissen, wie ein Tier gehalten wurde, sondern auch woher es kommt. Nur so können die Menschen eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden. Neben der Einführung einer staatlichen, verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung will ich deshalb die Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln umfassend ausweiten. Die jetzige Verordnung ist dabei nur ein erster Schritt. Leider hat die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung noch immer keinen Vorschlag für eine EU-weite, umfassende Herkunftskennzeichnung vorgelegt. Deshalb werden wir nun eine Regelung für Deutschland erarbeiten. Auch andere Mitgliedstaaten haben bereits nationale Regelungen getroffen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte – gerade mit kleinen und mittleren Höfen – brauchen die Chance, am Markt bestehen zu können. ‚Made in Germany‘ steht meiner Meinung nach für hohen Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen.“
Was ändert sich?
Die Vorschriften sehen vor, dass das angebotene Fleisch grundsätzlich mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet wird (z.B. „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“). Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere nachweisbar in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat, darf die Angabe „Ursprung“ verwendet werden (Beispiel: „Ursprung: Deutschland“). Der Verordnungsentwurf soll noch diesen Sommer verabschiedet werden und Anfang 2024 in Kraft treten.
Quelle (nach Angabe von):
BMEL - Pressemitteilungen - Kabinett billigt Herkunftskennzeichnung von frischem Fleisch. 25.05.2023
(JD)