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PolitikIn Zukunft noch mehr Bürokratie für Tierärzt*innen?

Der Bundesrat berät am 27.09.2024 über eine Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken. Die Annahme von 2 Empfehlungen würde mehr Bürokratie für Tierärzt*innen bedeuten.

Eine Person mit weißen Kittel übergibt ein Dokument an eine andere Person.
joyfotoliakid/stock.adobe.com

Die Tierärzteschaft fordert von der Politik einen Abbau der Bürokratie. – Symbolbild

Die Politik will auf Bestreben des Bundesrates unnötige Bürokratie für Tierärzt*innen gegenüber dem Vorschlag der Bundesregierung aufbauen, und spricht gleichzeitig über den Bürokratieabbau. In Zeiten von (Nutz-)Tierärztemangel wird bereits viel Arbeitszeit für Bürokratie entbehrt. Wer soll künftig noch die Arbeit am Tier machen, wenn die vorhandenen Tierärzt*innen noch mehr be- und nicht entlastet werden? 

Der Bundesrat berät in seiner 1047. Plenarsitzung am 27.09.2024 unter Tagesordnungspunkt 68 über die Novelle der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche Hausapothekenverordnung - TÄHAV). Die vorgesehenen Regelungen dieser Verordnung dienen einer umfassenden Anpassung an das europäische Tierarzneimittelrecht. In der genannten Plenarsitzung wird der Bundesrat auch über die Annahme der Ziffern Nr. 7 und Nr. 10 der Empfehlungsdrucksache 338/1/24 abstimmen.

Mangelndes Vertrauen führt zu Bürokratieaufbau 

Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft lehnt insbesondere die Empfehlung Nr. 7 mit Blick auf das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern, Bürokratie abzubauen nachdrücklich ab. Gegenstand der Empfehlung Nr. 7 ist es, die Angaben „Diagnose" und „Chargennummer" (des Arzneimittels) zusätzlich zu den neuen und vereinfachten Dokumentationspflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln zu ergänzen. Das führt ein wesentliches Ziel der TÄHAV-Novelle, nämlich die „1:1- Anpassung" an die verbindlichen EU-Vorgaben und damit eine Reduzierung und Vereinfachung der tierärztlichen Dokumentations- und Nachweispflichten, ad absurdum. In den letzten 20 Jahren gab es keinen Fall, bei dem ein Arzneimittelrückruf zwingendermaßen über die zusätzliche Dokumentation der Chargennummer auf dem Anwendungs- und Abgabebeleg erfolgt ist. Für solche Rückrufe war immer die schon jetzt, auch von der EU weiterhin geforderte, Dokumentation der Chargennummer in der Praxis ausreichend. Zudem lässt sich die Richtigkeit der Angabe „Diagnose“ in der Überwachungspraxis nicht kontrollieren.

Auch die Empfehlung Nr. 10 vermittelt das mangelnde Vertrauen der Politik in die Tierärzteschaft und Landwirtschaft und bedeutet einen weiteren Aufbau von Bürokratie, indem ein zusätzlicher Satz auf der tierärztlichen Verschreibung zu ergänzen ist, der den doppelten Bezug von Arzneimitteln durch Tierhaltende ausschließen soll. Dieser Satz bedeutet mehrere Dokumentationsvorlagen, spricht dem Personal in öffentlichen Apotheken die Kompetenz ab und stört ggf. auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Tierärzt*innen und Tierhalter*innen. Das ist weder im Sinne des Bürokratieabbaus und der Vereinfachung von Dokumentationspflichten noch zielführend.

Der bpt fordert die Politik dazu auf, Bürokratie ab- statt aufzubauen und die Empfehlungen Nr. 7 und 10 abzulehnen.

Quelle (nach Angaben von):
Rote Karte für die TÄHAV-Novelle: Sinnloser Bürokratieaufbau für die Tiermedizin (tieraerzteverband.de) 23.09.2024

(IR)