Seit Jahren steigt die Katzenpopulation und damit auch die Zahl der Streunerkatzen in Deutschland stetig an. Die Tiere sind häufig verwahrlost, abgemagert und von diversen Krankheitserregern befallen. Um dieses Elend zu beenden, erlassen viele Bundesländer Katzenschutzverordnungen auf Grundlage des §13b des Tierschutzgesetzes.
Ziel der Verordnungen ist eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und meist auch Registrierungspflicht für Besitzerkatzen mit Freigang. Dies soll eine unkontrollierte Vermehrung von Freigänger- und Streunerkatzen vermeiden und damit die Zahl der Streuner verkleinern. Die Verordnung gilt grundsätzlich für Freigänger, reine Wohnungskatzen sind von der Regelung nicht betroffen.
In folgenden Bundesländern sind derartige Verordnungen bereits in Kraft getreten:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Ab dem 08.06.2022 tritt die Katzenschutzverordnung auch im Bundesland Berlin in Kraft.
Genauere Infos zu den beteiligten Gemeinden finden Sie hier:
Quelle (nach Angaben von):
Berlin.de (02.06.2022). Im Internet: Berliner Katzenschutzverordnung tritt in Kraft – Berlin.de. 07.06.2022
Tierschutzbund.de (Mai 2022). Im Internet: Gemeinden mit Katzenkastrationspflicht (tierschutzbund.de). 07.06.2022