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TierschutzKatzenschutzverordnung für mehr Tierwohl

In Deutschland leben etwa 18 Millionen Katzen, geschätzte 2 Millionen davon auf der Straße und diese teils unter elenden Bedingungen.

Viele Katzen laufen auf der Straße herum. Einige von ihnen scheinen ein Zuhause zu haben, andere scheinen Streuner zu sein.
Prism6 Production/stock.adobe.com

In Deutschland existieren bereits mehr als 1000 Städte und Gemeinden mit entsprechenden Verordnungen zur Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen.

Unterernährung, Krankheiten und Parasitenbefall – das Katzenleid auf den Straßen Deutschlands ist enorm und in den letzten Jahren zu einem immer größer werdenden Tierschutzproblem geworden. Die vielen Tiere vermehren sich unkontrolliert, sodass aus kleinen Populationen in kurzer Zeit hunderte Katzen werden. Doch eine Kastration aller Streunerkatzen reicht nicht aus, um die unkontrollierte Vermehrung ganz in den Griff zu bekommen, denn auch unkastrierte, fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen mit Besitzer*innen tragen erheblich zu dem Problem bei.

Katzenschutzverordnung als Lösung?

Katzenhalter*innen können also einen erheblichen Beitrag für den Tierschutz leisten, indem sie ihr Tier kastrieren lassen. Einige Tierschutzvereine gehen sogar so weit, dass eine Kastration zur verantwortungsvollen Katzenhaltung dazugehört und eine bundesweite Kastrationspflicht nötig ist, um das Leid der Straßenkatzen langfristig zu beenden.

Bundesweit gibt es eine solche Pflicht zwar noch nicht, aber in vielen Orten Deutschlands gilt schon eine sogenannte Katzenschutzverordnung.

Was ist eine Katzenschutzverordnung?

Eine Katzenschutzverordnung ist eine Rechtsverordnung die auf Grundlage des § 13b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) von einer deutschen Landesregierung oder einer anderen Behörde erlassen werden kann. Das Ziel der Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Straßenkatzen einzudämmen und die damit verbundenen Probleme wie die Übertragung von Krankheiten zu verringern. Dabei kann die Katzenschutzverordnung nur unter bestimmten Voraussetzungen für ein Gebiet festgelegt werden. Darunter zählt zum Beispiel, dass an Katzen des betroffenen Gebietes festgestellte Schmerzen, Schäden oder Leiden auf die hohe Tierzahl zurückzuführen sein muss und die Symptome durch eine verminderte Populationsdichte verringert werden können.

Trifft dies für das betroffene Gebiet zu, dürfen gemäß § 13b des Tierschutzgesetzes unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden. Zum Beispiel:

  • Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen
  • Verbot/Einschränkung des unkontrollierten Freigangs fortpflanzungsfähiger Katzen (insbesondere dann, wenn andere Maßnahmen im betroffenen Gebiet unwirksam waren)
  • Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen, die im betroffenen Gebiet unkontrollierten freien Auslauf haben können

Vereinbarkeit mit Tierschutzgesetz

Wer das Tierschutzgesetz kennt, weiß dass es laut §6 verboten ist, einem Wirbeltier ein Organ oder Gewebe einfach so ganz oder teilweise zu entnehmen (Amputationsverbot). Für dieses Verbot gibt es aber neben einer medizinischen Indikation noch weitere Ausnahmen, beispielsweise die „Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung“. Somit ist die Kastration von Hauskatzen (Straßen- sowie Besitzerkatzen) hiernach möglich, da:

  • Hauskatzen in der Regel unkontrollierten Freigang haben
  • Hauskatzen sich unkontrolliert schnell fortpflanzen können
  • in vielen Teilen Deutschlands Streunerkatzen-Populationen vorzufinden sind

Situation in den einzelnen Bundesländern

In Deutschland existieren bereits mehr als 1000 Städte und Gemeinden mit entsprechenden Verordnungen zur Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen. In der Regel wird hierbei festgelegt, dass Halter*innen von freilaufenden, fortpflanzungsfähigen Katzen ihre Tiere ab einem Alter von 5 Monaten mittels Mikrochips kennzeichnen, in einem Haustierregister registrieren und schließlich kastrieren lassen müssen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

In welchen Landkreisen und Orten in Deutschland gilt eine Katzenschutzverordnung?

Gemeinden mit einer Katzenkastrationspflicht - Deutscher Tierschutzbund e.V.

Aufforderungen von Tierschutzvereinen

Damit die Zahl der Streunerkatzen in Deutschland weiter eingedämmt werden kann, fordert der Deutsche Tierschutzbund mit dem ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen in Deutschland. So sollen Katzen geschützt und das Leid der Streunerkatzen nicht noch unnötig vergrößert werden.

Quelle (nach Angaben von):

TierSchG - Tierschutzgesetz (gesetze-im-internet.de). 19.01.2024
Katzenschutzverordnung – Wikipedia. 19.01.2024
Warum Freigänger und Wohnungskatzen kastriert werden sollten | TASSO. 19.01.2024
Straßenkatzen in Deutschland - Deutscher Tierschutzbund e.V. 19.01.2024

(JD)