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KatzeNeue legale Möglichkeit für FIP-Therapie

Katzen mit der Diagnose FIP können mit dem virostatischen Wirkstoff GS-441524 behandelt werden. Ein Arzneimittel, das den Wirkstoff enthält, wird nun von einer Apotheke in Frankreich zubereitet.

Eine schwarz-weiße Katze liegt auf dem Boden und schaut in die Kamera.
Azaliya (Elya Vatel)/stock.adobe.com

Laut Bericht von VetiData, können Tierärzt*innen nun auf eine legale FIP-Therapiemöglichkeit zurückgreifen.

Wie Vetidata berichtet, haben in Deutschland praktizierende Tiermediziner*innen endlich die Möglichkeit auf eine rechtskonforme Möglichkeit zur Therapie der Felinen Infektiösen Peritonitis (FIP). Eine Apotheke in Frankreich bereitet – auf tierärztliche Verschreibung hin – eine GS-441524-haltige orale Paste zu. Die hergestellte Paste wird anschließend an die Tierbesitzer*innen versendet.

Der virostatische Wirkstoff GS-441524 ist weder als Human- noch als Tierarzneimittel zugelassen. In dem Arzneistoff Remdesivir ist GS-441524 der Hauptmetabolit. Nach Angaben von Vetidata ist der Wirkstoff Remdesivir als humanmedizinisches Arzneimittel unter dem Namen Veklury 100 mg Infusionskonzentrat zentral zugelassen. Das Arzneimittel Veklury wird – nach Kenntnis von Vetidata – in Deutschland nur an humanmedizinische Kliniken geliefert und ist somit für die veterinärmedizinische Anwendung nicht verfügbar.

Vetidata berichtet, dass, um die Therapielücke für die tiermedizinische Anwendung zu schließen, das Tierarzneimittelrecht in der nächsten Umwidmungsstufe die fallweise Zubereitung einer formula magistralis nach tierärztlicher Verschreibung vorsieht. Diese Zubereitung muss allerdings in einem EU-Mitgliedsstaat erfolgen. Durch die Apotheke in Frankreich (Pharmacy Delpech Paris) wird dies nun gewährleistet. Die Zubereitung der formula magistralis ist nur im Einzelfall auf tierärztliche Verschreibung für ein bestimmtes Tier oder eine kleine Gruppe von Tieren zugelassen. So erfolgt die Zubereitung nur fallbezogen und beginnt erst, wenn das individuelle "Rezept" in der Apotheke vorliegt. Laut Tierarzneimittelgesetz darf die angefertigte formula magistralis von der Apotheke nur an Tierbesitzer*innen versendet werden (§ 14 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b Tierarzneimittelgesetz).

Quelle (nach Angaben von):
GS-441524: Legale Option zur FIP-Behandlung (vetidata.de) 07.11.2024

(IR)