
Am 02. Dezember verabschiedete der Bundestag eine Änderung des seit Anfang diesen Jahres geltenden Tierarzneimittelgesetzes. Die Änderung soll vor allen Dingen einen kontrollierten und umsichtigen Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin ermöglichen.
Die Änderung des TAMG, die im Januar 2023 in Kraft treten soll, sieht vor, dass alle Mitgliedsländer Daten zur Antibiotikaanwendung bei allen Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten erheben und an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln. Bisher fordert die EMA nur eine Meldung pro Präparat und Tierart im Jahr ab 2024. Der neue TAMG-Entwurf geht über diese Anforderung hinaus und fordert eine Meldung jeder einzelnen Behandlung.
Meldepflicht für den Tierarzt
Statt dem Tierhalter soll nun der behandelnde Tierarzt die Daten zur Antibiotikatherapie an die zuständige Behörde übermitteln.
Wichtungsfaktor für Reserveantibiotika
Für Reserveantibiotika (Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Fluorchinolone, Colistin) soll zur Berechnung der Therapiehäufigkeit jeder Behandlungstag mit dem Faktor 3 multipliziert werden.
Für sogenannte One-Shot-Präparate, also Antibiotika, die nach einmaliger Anwendung über mehr als 24 Stunden einen therapeutischen Wirkstoffspiegel aufweisen, soll jeder Behandlungstag mit dem Faktor 5 multipliziert werden.
Stärkere Überwachung
Die Behörden vor Ort sind mit Änderung des TAMG gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
Die neuen Regelungen sollen für Tierhalter und die zuständigen Behörden administrative Erleichterungen schaffen.
Quelle (nach Angaben von):
BMEL (16.12.2022). BMEL - Pressemitteilungen - Änderung des Tierarzneimittelgesetzes tritt am 01.01.2023 in Kraft. 23.12.2022
Deutscher Bundestag. Deutscher Bundestag - Änderungen im Tierarzneimittelgesetz geplant. 23.12.2022
Vetline (25.12.2022). Änderung des TAMG geplant (vetline.de). 23.12.2022