Der Bundesrat hat am 27.09.2024 der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Novelle der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV) zugestimmt. Obwohl Bund und Länder immer wieder betonen, dass sie Bürokratie in Deutschland abbauen und nicht über EU-Vorgaben hinausgehen wollen, war bis zuletzt unklar, ob das auch für die TÄHAV gilt. Der Agrarausschuss des Bundesrates schlug in seiner Beschlussempfehlung Nr. 7 für das Plenum vor, die Angaben „Diagnose“ und „Chargennummer“ (des Arzneimittels) in die Dokumentationspflichten bei Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln aufzunehmen.
Novelle der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
In dem Artikel "In Zukunft noch mehr Bürokratie für Tierärzt*innen?" erhalten Sie weitere Informationen zu den ursprünglich geplanten Änderungen.
Eine Mehrheit von Ländern im Bundesrat hat die Beschlussempfehlung Nr. 7 abgelehnt. Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) hatte im Vorfeld der Entscheidung vehement für diese Ablehnung geworben, um einen weiteren Aufbau von Bürokratie für Tierärzt*innen zu verhindern. Bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder ist deshalb erleichtert, dass dieser Einsatz Wirkung gezeigt hat: „Wir sind sehr zufrieden, dass hier das klar formulierte Ziel „Bürokratieabbau in der Tiermedizin“ erstmalig auch umgesetzt wurde, statt weiterhin mit unnötigen und nutzlosen Angaben die Arbeitszeit meiner tierärztlichen Kolleginnen und Kollegen am Tier zu verschwenden. Das ist ein großer berufspolitischer Erfolg, der hoffentlich auch Signalwirkung hat!“.
Moder dankt allen in der bpt-Organisation, die zu diesem Erfolg beigetragen haben, und zeigt sich erfreut über das gute Zusammenwirken zwischen bpt und Bundes- und Landestierärztekammern. Er dankt auch dem BMEL für die klare Unterstützung der Tierärzteschaft in Richtung Bürokratieabbau.
Quelle (nach Angaben von):
Großer bpt-Lobbyerfolg: Neue TÄHAV verabschiedet – erstmals mit Bürokratieabbau! tieraerzteverband.de (30.09.2024)
(IR)