
Um endlich das Leid der Tiere auf Transporten zu beenden und Rechtssicherheit für die zuständigen Amtstierärzt*innen zu schaffen, hat die Bundestierärztekammer (BTK) in ihrer aktuellen Stellungnahme „Tiertransporte: Handeln längst überfällig!“ erneut ihre Forderungen an die Bundesregierung herangetragen. „Die EU-Kommission hat zum angekündigten EU-Tierschutzpaket noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Um die skandalösen Mängel bei Tiertransporten zu beseitigen, muss die Bundesregierung nun endlich tätig werden“, mahnt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.
Die BTK erwartet von der Bundesregierung wirkungsvolle und nachhaltige Maßnahmen, um den Schutz der Tiere bei Transport sicherzustellen. Dazu fordert die BTK unter anderem ein Verbot des Exports von Schlachtvieh in Drittländer, eine Transportdauerbegrenzung auf maximal 8 Stunden für Schlachttiere und, wenn möglich, den Transport durch Schlachtkörper bzw. tierische Erzeugnisse zu ersetzen. Auch Zuchttierexporte sollten möglichst z. B. durch das Versenden von Sperma oder Embryonen ersetzt werden. Außerdem sollte eine Abfertigung von Tiertransporten nur dann erlaubt sein, wenn vor dem 1. Transport durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können. Ist ein Drittland nicht in der Lage, eine tierschutzkonforme Abfertigung und Versorgung der Tiere an der Grenze sowie einen tierschutzkonformen Weitertransport zu gewährleisten, sollte keine weitere Lieferung von lebenden Tieren in dieses Drittland erfolgen.
Die BTK appelliert an die Bundesregierung, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission die mehrfach angekündigte Überarbeitung der Verordnung (EG) 1/2005 endlich vorlegt und das Leid der Tiere zu beenden!
Tiertransporte – Handeln längst überfällig!
In ihrer neuen Stellungnahme fordert die Bundestierärztekammer folgendes:
- Ein Verbot des Exports von Schlachtvieh in Drittländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz.
- Eine nicht verlängerbare Transportdauerbegrenzung von max. 8 Stunden für Schlachttiere. Ver- und Entladezeit sind der Beförderungsdauer hinzuzurechnen. Der Transport von lebenden Tieren sollte, wo immer möglich, durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen ersetzt werden.
- Zuchttierexporte sollten so weit wie möglich ersetzt werden, beispielsweise durch das Versenden von Sperma oder Embryonen, wobei auch hier die Voraussetzungen für die spätere Haltung und Schlachtung der Tiere nach den OIE-Standards belegbar sichergestellt werden muss.
- Tiertransporte sind so zu planen, dass eine Minimierung der Risiken für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere lückenlos während der gesamten Beförderungsdauer vom Abgangsort bis zum endgültigen Bestimmungsort gewährleistet wird.
- Die Abfertigung von Tiertransporten darf nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport auf einer Route durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können.
- Die unbedingte Einhaltung der im Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport festgelegten Anforderungen.
- Eine angemessene Überwachung einschließlich der Einrichtung von Zugängen für die zuständigen Behörden zu den Original-Navigationsdaten und konsequente Einforderung der Einhaltung der Verordnung (EG) 1/2005.
- Eine unverzügliche Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt.
- Sofern Wartezeiten in Einzelfällen unvermeidlich sein sollten, ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten in geeigneten und von den zuständigen Behörden zugelassenen und regelmäßig zu kontrollierenden Unterbringungen.
- Sollte ein Drittland nicht in der Lage sein, eine tierschutzkonforme Abfertigung und Versorgung der Tiere an der Grenze sowie einen tierschutzkonformen Weitertransport zu gewährleisten, so sollte keine weitere Lieferung von lebenden Tieren in dieses Drittland erfolgen.
Die BTK betont, dass sich alle Forderungen auch ausdrücklich auf den Transport von Geflügel beziehen.
Quelle ( nach Angaben von):
Eklatante Missstände bei Tiertransporten / Bundestierärztekammer e.V. (bundestieraerztekammer.de). 08.11.2023
(JD)