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TierhaltungTierhaltungskennzeichnung: Übergangsfrist verlängert

Bundesländer und Lebensmittelunternehmer*innen bekommen mehr Zeit für die Einführung der Tierhaltungskennzeichnung. Die Übergangsregelung wird bis zum 01.03.2026 verlängert. 

Eine kleine Herde Schweine steht auf einer Weide mit frischem Gras. Zwei der Schweine stehen im Vordergrund und schauen auf in die Kamera.
Sonja Birkelbach / stock.adobe.com

Die Tierhaltungskennzeichnung gilt zunächst nur für in Deutschland produziertes Schweinefleisch. - Symbolbild

Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird angepasst und bis zum 01.03.2026 verlängert. Damit bekommen die Bundesländer und Lebensmittelunternehmen mehr Zeit zur Umsetzung. Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt. Sie soll Transparenz und Klarheit auf den 1. Blick schaffen. Verbraucher*innen können damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden, so das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Ziel: Regelungen für eine einfache praktische Umsetzung 

Dazu erklärt Bundesminister Alois Rainer: "Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung muss vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren. Die Länder, die das Gesetz am Ende umsetzen und kontrollieren, brauchen noch etwas Zeit. Auch den Lebensmittelunternehmern wird mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt. Wir wollen Regelungen, die sich in der Praxis leicht umsetzen lassen und weniger Bürokratie bedeuten."

Die Bundesregierung hat die von dem BMLEH, Alois Rainer, vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen am 28.05.2025 beschlossen. Der entsprechende Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden.

Hintergrund:

Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet 5 Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Sie gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Dies gilt sowohl für vorverpackte als auch für nicht vorverpackte Ware im Lebensmitteleinzelhandel, in den Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel. Lebensmittel aus dem Ausland können freiwillig gekennzeichnet werden. Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung sollte ursprünglich zum 01.08.2025 greifen. Nun wird diese Frist bis zum 01.03.2026 verlängert. Eine freiwillige Kennzeichnung vor dem 01.03.2026 bleibt weiterhin möglich. Die Agrarministerkonferenz hatte eine Verlängerung der Übergangsfrist erbeten.

Quelle (nach Angaben von):
Übergangsfrist für Tierhaltungskennzeichnung wird verlängert (bmel.de) 28.05.2025

(IR)