
Die HERA-Kommission hat Mitgliedstaaten den Zugang zu 665.000 Impfstoffdosen gegen zoonotische Influenza gesichert.
Am 11. Juni 2024 wurde ein Rahmenvertrag für die Beschaffung von bis zu 665 000 Dosen des Impfstoffs der Firma Seqirus gegen zoonotische Influenza unterzeichnet. Abgeschlossen wurde der Vertrag durch die Kommission der Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA). Die Option auf weitere 40 Millionen Dosen Impfstoff während der Vertragslaufzeit wurde festgehalten.
Dieser Vertrag ermöglicht den teilnehmenden Mitgliedstaaten den Zugriff auf medizinische Gegenmaßnahmen zur Verhütung von Vogelgrippe.
Der Impfstoff ist für Personenkreise mit einer besonders hohen Exposition gegenüber der potenziellen Übertragung der Aviären Influenza durch Vögel oder andere Tiere bestimmt, wie z. B. Personal von Geflügelfarmen und Tierärzt*innen. So soll die Ausbreitung oder potenzielle Ausbrüche der Aviären Influenza in Europa verhindert und die Bürger*innen sowie Existenzen geschützt werden. Das Vakzin ist der einzige präventive Impfstoff gegen zoonotische Aviäre Influenza, der derzeit in der EU zugelassen ist.
15 EU- und EWR-Mitgliedstaaten beteiligen sich an dieser freiwilligen Beschaffung bei dem Unternehmen. Im Rahmen des Vertrags können die teilnehmenden Mitgliedstaaten Impfstoffe für ihren jeweiligen nationalen Bedarf bestellen. Die Laufzeit des Vertrags beträgt höchstens 4 Jahre.
Derzeit wird eine Lieferung an Finnland vorbereitet, damit die Arbeitskräfte mit Expositionsrisiko unverzüglich geimpft werden können. Lieferungen in andere teilnehmende Länder werden folgen.
Hintergrund
Seqirus UK Ltd verfügt über eine EU-weite Marktzulassung für den Influenza-Impfstoff. Zugelassen ist der Impfstoff zur Verabreichung an Erwachsene. Er schützt gegen Grippe, die durch H5-Stämme des Influenza-A-Virus verursacht wird.
Der EU-Mechanismus für die gemeinsame Beschaffung ist in der EU-Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung bei medizinischen Gegenmaßnahmen festgelegt. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von 36 Ländern, darunter alle EU- und EWR-Mitgliedstaaten. Der Mechanismus ermöglicht den teilnehmenden Ländern, auf freiwilliger und flexibler Grundlage, gemeinsam medizinische Gegenmaßnahmen zu beschaffen
Die Vereinbarung gewährleistet einen gerechteren Zugang zu spezifischen medizinischen Gegenmaßnahmen und verbessert die Versorgungssicherheit zusammen mit ausgewogeneren Preisen für die teilnehmenden Länder.
Quelle (nach Angaben von):
(IR)