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HaustarifvertragViele Fragen zum ersten Tarifvertrag der Tiermedizin

Neu geschaffene Möglichkeiten, aber auch viele offene Fragen – bei dem ersten Haustarifvertrag der Tiermedizin gibt es noch vieles zu klären.

Stethoskop auf einem Bücherstapel
ronstik/stock.adobe.com

Der erste Tarifvertrag der Tiermedizin ist ein Haustarifvertrag für eine einzelne Praxis in Sachsen.

Endlich gibt es den lange angekündigten ersten Tarifvertrag in der Tiermedizin. Zunächst allerdings nur als Haustarifvertrag für eine einzelne Praxis in Sachsen, mit 5 angestellten Tierärzt*innen.

Begrüßenswert ist aus Sicht des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) insbesondere die mit dem Tarifvertrag geschaffene Möglichkeit zur Einteilung von 12-Stunden-Schichten. Dadurch ist es möglich, Not- und Wochenenddienstangebot sicherzustellen. Darüber hinaus sind bis jetzt aber keine konkreten Details der Vereinbarung bekannt, sodass eine weitere Bewertung der Vereinbarung derzeit nicht möglich ist. Insbesondere wichtige Fragen zu Gehältern, Wochenend- und Nachtzulagen, Bereitschaftsdiensten, Freizeitausgleich, Urlaubs-/Weihnachtsgeld, Sozialleistungen etc. bleiben unklar. Außerdem bleibt abzuwarten, welchen Einfluss der Abschluss des Haustarifvertrags durch den Bund angestellter Tierärzte (BaT) auf die jahrelangen berufspolitischen Bemühungen von Bundestierärztekammer (BTK) und bpt für eine gesetzliche Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes haben wird.

Klar ist, dass der jetzt abgeschlossene Haustarifvertrag ausschließlich für die entsprechende Praxis gilt und damit vorläufig nur einem sehr kleinen Kreis an Kolleg*innen zugutekommt.

Hinweis

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) kann keine Tarifverträge für angestellte Tierärzt*innen abschließen, da sowohl Praxisinhaber*innen wie angestellte Tierärzt*innen Mitglied sind (keine Gegnerfreiheit). Für die Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) ist der bpt jedoch seit mehr als 30 Jahren Tarifpartner des Verbands Medizinischer Fachberufe (VMF).

Quelle (nach Angaben von):

Noch Fragezeichen zum ersten Haustarifvertrag in der Tierärzteschaft © Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (tieraerzteverband.de). 29.04.2024

(JD)