
Die Türkei plant ein Gesetz, dass das Einschläfern von Straßenhunden künftig ermöglichen soll.
30 Tage – das soll die künftige Frist für Straßenhunde in der Türkei sein. Sind die Hunde nach diesen 30 Tagen nicht vermittelt, sollen sie eingeschläfert werden. Um dieses umstrittene Vorhaben realisieren zu können, muss die türkische Regierung das bestehende Tierschutzgesetz ändern – ein deutlicher Rückschritt für den türkischen Tierschutz, findet der Deutsche Tierschutzbund.
Vorbei mit „Fangen, Kastrieren und Freilassen“
Aktuell sieht die türkische Gesetzgebung noch das Einfangen der Hunde mit anschließender Kastration und Wiederfreilassung vor. Eigentlich ein Verfahren, das laut dem Deutschen Tierschutzbund in den letzten Jahren schon Erfolg gezeigt hat, da es die Straßenhundepopulation nachhaltig und tierschutzfreundlich reduzierte. Dementsprechend ist man schockiert darüber, dass man nun anstelle des tierfreundlichen Konzepts auf die „grausame und sinnlose Tötung der Straßenhunde“ setzen will, so Lisa Hoth-Zimak, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund.
Darüber hinaus weist der Deutsche Tierschutzbund darauf hin, dass das Verfahren tierschutzwidrig ist, da man nicht einfach gesunde Tiere einschläfern kann. Zudem erziele das Einschläfern keinen langfristigen Effekt, wie Erfahrungen von Straßenhunden in Rumänien bereits gezeigt haben. Hier wurde bereits 2013 ein Gesetz zur Tötung von Straßenhunden erlassen, doch an der Tieranzahl hat sich seitdem nichts geändert.
Quelle (nach Angaben von):
Türkei plant Gesetz zur Tötung von Straßenhunden - Deutscher Tierschutzbund e.V.. 10.06.2024
(JD)