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Nach dem Tod eines Haustieres gibt es verschiedene Möglichkeiten, was mit dem Tierkörper passieren soll.
Nachdem das Tier friedlich zuhause eingeschlafen oder beim Tierarzt schmerzfrei euthanasiert wurde, bleibt immer die Frage, was mit dem toten Tier passieren soll. Sofern der Tod beim Tierarzt stattfindet, kann dieser in der Regel kompetent beraten. Doch die Bestimmungen sind sowohl von der Größe des Tieres als auch vom Bundesland abhängig.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was mit dem toten Haustier passieren kann.
Entsorgung, Beerdigung im Garten und TKBA
Hausmüll
Kleine Tiere wie etwa Vögel und kleine Nager dürfen in der normalen Hausmülltonne entsorgt werden, bei der Entsorgung aller größeren Tiere über diesen Weg drohen allerdings hohe Geldbußen.
Beerdigung im Garten
Kleine Tiere (Vögel, kleine Nager) dürfen auf dem eigenen Grundstück beerdigt werden. Bei größeren Tieren (Katzen, kleine Hunde) müssen einige Punkte gemäß des Tierkörperbeseitigungsgesetztes beachtet werden. So sollte das betreffende Grundstück nicht in der Nähe eines Wasserschutzgebietes liegen, das Grab selbst muss einen Abstand von 1m zu öffentlichen Flächen und eine Mindesttiefe von 60cm aufweisen. Zudem sollte das Tier nicht in Plastikfolie oder andere Kunststoffe eingewickelt werden, da diese schlecht verrotten. Optimal zum Einwickeln sind Zeitungen, Decken oder Pappkartons. Ist das Tier jedoch an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben, so darf es nicht im eigenen Garten begraben werden. Das Begraben größerer Tiere, wie etwa großer Hunde, auf dem eignen Grundstück bedarf einer Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Veterinäramt, diese wird meistens erteilt, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt oder das Tier an einer ansteckenden Krankheit gelitten hat.
Eine Ausnahme bei der Beerdigung auf dem eigenen Grundstück gibt es im Bundesland Bremen. In Bremen ist die Bestattung von Tieren auf Privatgelände grundsätzlich nicht gestattet, da der Grundwasserstand sehr hoch ist und das Stadtgebiet sehr dicht besiedelt ist.
Tierkörperbeseitigungsanlage
Wer sein Tier nicht in der Hausmülltonne entsorgen oder im eigenen Garten begraben kann oder will, der hat die Möglichkeit das Tier zur örtlichen Tierkörperbeseitigungsanlage (TKBA) zu bringen. Hier werden die Tiere in einer Einzel- oder Sammelkremierung verbrannt. Bei einer Einzelkremierung haben Besitzer*innen die Möglichkeit, die Asche ihres verstorbenen Tieres in einer Urne zurückzuerhalten. Bei einer Sammelkremierung wird die Asche meist im naheliegenden Wald oder auf einer Wiese verstreut. Auch ist es häufig möglich bei einer Einzelkremierung mit dabei zu sein.
Zudem bieten viele Tierärzt*innen die Entsorgung des verstorbenen Tieres an, meist sogar unabhängig davon, ob das Tier in der Praxis oder zuhause verstorben ist. Hier fallen dann zusätzliche Kosten für die Aufbewahrung und Einäscherung an. Wer das Tier aber später durch ein Krematorium abholen lassen möchte, kann auch nur die Aufbewahrung in Anspruch nehmen.
Öffentliche Tiersammelstellen
In einigen Bundesländern ist sogar eine kostenfreie Abgabe des toten Tieres in öffentlichen Tiersammelstellen möglich. Und für herrenlose oder tote Wildtiere gibt es häufig einen städtischen Tiernotdienst.
Doch viele Besitzer*innen scheuen diesen Weg oder haben nicht die Möglichkeiten und wollen ihr Haustier lieber bestatten lassen, um einen Platz zum Gedenken oder eine Erinnerung zu haben.
Bestattung auf einem Tierfriedhof
Eine andere Möglichkeit bietet die individuelle Bestattung des geliebten Tieres auf einem Tierfriedhof. Hier gibt es viele verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Varianten.
Übersicht über verschiedene Anbieter bundesweit
Zudem gibt es zahlreiche lokale Tierfriedhöfe und Anbieter, die teilweise auch Abholungen über die Stadtgrenzen hinaus anbieten. Eür die Suche eines Anbieters in der Nähe eignet sich die Suchmaschine des Bundesverband der Tierbestatter e.V..
Andenken an das verstorbene Tier
Viele Bestattungsinstitute bieten an, die Asche des Tieres in einem Schmuckstück zu verewigen, beispielsweise als Diamant oder Anhänger für eine Kette oder ein Armband. Aber auch das Konservieren von Fell des Tieres in einem Schmuckstück ist möglich.
Beerdigung
In den meisten Instituten werden auch für die Beerdigung verschiedene Methoden angeboten. So kann ein normales Tiergrab mit Grabstein ausgewählt werden. Auch eine Kombination mit einer richtigen Trauerfeier ist möglich. Für die Beerdigung können ein richtiger Sarg oder eine Urne gewählt werden. Teilweise werden aber auch besondere Bestattungsweisen angeboten, wie etwa eine Seebestattung, Feuerbestattung oder die Baumbestattung.
Besondere Andenken
Einige Tierbesitzer*innen möchte eine ganz besondere Erinnerung an ihren Liebling. So gibt es Tierpräparator*innen, die normalerweise gejagte Tiere ausstopfen, jedoch auch das Ausstopfen des geliebten Haustieres anbieten.
Kosten
Die Kosten einer Tierbestattung variieren je nach Art der Bestattung, Größe und Gewicht des Haustieres stark. Günstige Kremationen beginnen bei etwa 100€ und nach oben hin sind dem – je nach Wunsch der Besitzer*innen – fast keine Grenzen gesetzt. Verstirbt das Tier beim Tierarzt und kann nicht sofort mitgenommen werden, berechnet der Tierarzt i.d.R. eine Aufbewahrungsgebühr.
Fazit
In Deutschland gewinnt die Bestattung des geliebten Haustiers immer mehr an Bedeutung und viele Besitzer*innen stellen hohe Ansprüche an den letzten Weg ihres Haustiers. So gibt es fast keine Grenzen und eigentlich alle Möglichkeiten, die es für uns Menschen auch gibt, um Abschied zu nehmen. Doch auch wer nicht so viel Geld ausgeben möchte oder kann, dem werden immer mehr Wege angeboten, die ebenso würdevoll sind.
Quellen (nach Angaben von):
FriedlichRuhen.de (2020). "Tierbestattung – Ablauf und Kosten einer Haustierbestattung". Im Internet: Tierbestattung: 6 Möglichkeiten der Haustierbestattung (friedlichruhen.de). 07.07.2023.
entsorgen.org (2023). "Tote Tiere entsorgen". Im Internet: Tote Tiere entsorgen - so geht's richtig | Entsorgen.org. 07.07.2023.
JuraForum.de (09.06.2023). "Tierkörperbeseitigungsanlage oder darf man seine tote Katze vergraben?". Im Internet: Tierkörperbeseitigungsanlage oder darf man seine tote Katze vergraben? (juraforum.de). 07.07.2023.
(RG)