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GeflügelDas Hobbyhuhn: Therapie und Prophylaxe von Atemwegserkrankungen

Welche Arzneimittel für Hühner bei Erkrankungen der Atemwege zugelassen und bewährt sind und welche prophylaktischen Maßnahmen ergriffen werden können, lesen Sie hier.

Inhalt
Ein Huhn kommt aus dem Stall und läuft eine Rampe runter. Das Huhn hat ein rötliches Gefieder. Der Stall ist aus Holz.
Edler von Rabenstein/stock.adobe.com

Hühner mit Atemwegserkrankungen sollten eine passende Therapie erhalten. -Symbllbild

Therapievorgaben für Hühner

Bei der tierärztlichen Behandlung von Hühnern sind die Verordnung (EU) 2019/6 (EU TAM-VO1), das Tierarzneimittelgesetz (TAMG2) sowie die Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV3) zu beachten. Obwohl in der Hobbyhaltung nicht alle Tiere diesen Zweck erfüllen sollen, gelten Hühner unabhängig vom Nutzungszweck rechtlich gesehen als lebensmittelliefernde Tiere (LMT).

Merke

Jedes Huhn gilt rechtlich als lebensmittellieferndes Tier, auch wenn es als Liebhabertier gehalten wird und seine Eier nicht verzehrt werden!

Grundsätzlich dürfen Hühner somit nur mit nach VO (EU) 37/20104 zugelassenen Wirkstoffen behandelt werden. Stoffe, die gemäß Tabelle 2 der VO (EU) Nr. 37/20104 als verbotene Stoffe gelten oder in der Verordnung nicht aufgelistet sind, dürfen lebensmittelliefernden Tieren nicht verabreicht werden (z. B. Nitroimidazole wie Metronidazol!).

Umwidmung möglich

Soweit verfügbar, sind Medikamente zu verwenden, die für Hühner und das entsprechende Anwendungsgebiet in Deutschland zugelassen sind („Zulassungsprimat“). Die Anwendung muss hier in Übereinstimmung mit den Zulassungsbedingungen erfolgen. Die Auswahl an Präparaten für Hühner ist allerdings sehr eingeschränkt. Ein Großteil ist zudem nicht für Eier legende Hühner (Legehennen), sondern nur für Junghühner oder Broiler zugelassen (z. B. Enrofloxacin).

Wenn kein in Deutschland zugelassenes Tierarzneimittel (TAM) vorhanden ist und eine Anwendung insbesondere zur Vermeidung unzumutbarer Leiden erforderlich ist, kann eine Umwidmung in Anlehnung an folgende vereinfachte Umwidmungskaskade nach Art. 112 ff. EU TAM-VO1 vorgenommen werden [1]:

  • Stufe 1: Ein TAM, das für LMT in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat (EU) zugelassen ist.
  • Stufe 2: Ein TAM, das für nicht-LMT in Deutschland für das Anwendungsgebiet zugelassen ist.
  • Stufe 3: Humanarzneimittel aus Deutschland oder EU5.
  • Stufe 4: Zubereitetes Arzneimittel nach tierärztlicher Verschreibung.
  • Stufe 5: TAM aus Drittland, welches für Tierart und Anwendungsgebiet zugelassen ist (keine immunologischen Arzneimittel).

Wartezeit und Antibiogrammpflicht

Im Falle einer Umwidmung muss die Wartezeit auf Fleisch und Eier nach Artikel 115 EU (VO) 2019/61 angepasst werden. Hier gilt die längste Wartezeit multipliziert mit dem Faktor 1,5, bei essbarem Gewebe jedoch mindestens 1 Tag in der Anwendung bei einer anderen taxonomischen Familie. Ist keine Wartezeit angegeben, gelten 28 Tage für Fleisch und 10 Tage für Eier [1].

Für Hühner besteht beim Einsatz von Antibiotika eine Antibiogrammpflicht nach TÄHAV3 § 12c bei Wechsel im Behandlungsverlauf, wiederholter Gabe, Gabe über 7 Tage, Kombinationen von Antibiotika bei einer Indikation, Umwidmung oder Anwendung von Fluorchinolonen oder Cephalosporinen der 3. und 4. Generation.

Es wird allerdings dringend angeraten, vor jeder antibiotischen Behandlung eine bakterielle Anzucht mit Antibiogrammerstellung durchzuführen [2]. Zur Anbehandlung in Fällen mit schwerer klinischer Erkrankung bis zum Vorliegen des Antibiogramms kann [Tab. 1] als Übersicht für derzeit in Deutschland zugelassene Präparate für Hühner einen Anhaltspunkt liefern.

Dieser Inhalt unterliegt den Bestimmungen gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) und darf nur berechtigten Personen zugänglich gemacht werden. Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Inhalt zu sehen.

! nicht bei Geflügel anwenden, deren Eier für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind

* und nicht innerhalb von 3 Wochen vor Legebeginn;

** nicht bei Junghennen anwenden, die weniger als 14 Tage vor der Eiablage stehen.

Im Hinblick auf den Anwendungszeitraum ist Folgendes zu beachten: TAM für LMT dürfen nach der „31/7-Tage-Regel“ für 31 Tage abgegeben werden, systemische Antibiotika hingegen nur für 7 Tage (§ 44 TAMG2). Des Weiteren sind Tierärzt*innen dazu verpflichtet, Nachweise über die Anwendung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bei LMT zu führen. Dies geschieht in Form eines Tierärztlichen Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebelegs (AUA). Dieser Beleg ist von Halter*innen und Tierärzt*innen mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren. Weitere Halter*innen betreffende Vorschriften, wie zum Beispiel die Mitteilungspflicht über die Anwendung von Arzneimitteln mit antimikrobiellen Stoffen, sind zu beachten und bei Bedarf mitzuteilen.

Gesetzliche Vorgaben für das Huhn

1 Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG.

2 Tierarzneimittelgesetz vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530).

3 Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1760), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28.02.2018 (BGBl. I S. 213).

4 Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

5 Mit Zulassung gemäß RL2001/83/EG oder VO (EG) Nr. 726/2004.

6 Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664).

7 Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3538).

8 Tiergesundheitsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938), das zuletzt durch Artikel 104 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist.

9 Tierimpfstoff-Verordnung vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2355), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 31. März 2020 (BGBl. I S. 752) geändert worden ist.

Therapeutische Möglichkeiten

Probiotika und Vitamine

Neben den in [Tab. 1] aufgeführten, in Deutschland zugelassenen und häufig eingesetzten Antibiotika bei bakteriellen Atemwegserkrankungen oder Sekundärinfektionen, können weitere unterstützende Maßnahmen sinnvoll sein. Nach einer antibiotischen Therapie können Probiotika helfen, die physiologische Darmflora wieder aufzubauen (z. B. B-Act, Huvepharma, Bulgarien). Vitaminpräparate (z. B. Ursovit AD3EC, Serumwerk Bernburg Tiergesundheit GmbH, Präparate für die parenterale und systemische Gabe) wirken schleimhautschützend und immunstärkend und können besonders bei Infektionen unterstützend [2], aber auch bei Temperaturschwankungen prophylaktisch gegeben werden.

Besonderheiten beim Antibiotikaeinsatz

In Rassegeflügelbeständen, die MG (Mycoplasma gallisepticum) oder MS (Mycoplasma synoviae) positiv sind, besteht die Möglichkeit, durch den Einsatz von Antibiotika akute Symptome zu mildern und die vertikale Übertragung zu reduzieren. Eine Behandlung von Küken oder Eiern ist prinzipiell möglich, insbesondere Letzteres muss aber vor dem Hintergrund einer Resistenzentstehung gut durchdacht werden. Es kann hiermit nur eine Verringerung, keinesfalls aber eine vollständige Erregerelimination erreicht werden. Die antibiotische Behandlung (Tetrazykline, Makrolide, Tiamulin, Fluorchinolone) sollte über 10 Tage erfolgen, ein einmaliger Behandlungszyklus reicht meist nicht aus [2].

Auch bei der Pasteurellose führt der Einsatz von Antibiotika über 10 Tage zur Besserung der Symptome und Reduzierung der Mortalität, allerdings ist eine Erregerelimination zweifelhaft [5]. Daher spielt bei diesen Erregern u. a. die Immunprophylaxe eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung (s. u.).

Weitere Medikamente

Bei der Anwendung von Schmerzmitteln herrscht beim Huhn ein Therapienotstand. Nach der Umwidmungskaskade Stufe 1 kann Meloxicam, welches für andere LMT (z. B. Schwein, Rind) zugelassen ist, umgewidmet werden. Allerdings sind für Meloxicam nach VO 37/20104 keine Rückstandshöchstmengen für Eier angegeben, somit gilt die Nulltoleranz. Sollten also nach der anzusetzenden Wartezeit von 10 Tagen (s. o.) bei einer Untersuchung der Eier Rückstände nachgewiesen werden, steht der/die behandelnde Tierärzt*in in der Verantwortung. Dies ist allerdings in praxi sehr unwahrscheinlich. Zudem wurden Rückstände im Ei nach oraler Gabe in wissenschaftlichen Studien untersucht und eine Wartezeit von 14 Tagen empfohlen [3], [4]. Für die Dosierung wird 1 mg/kg p. o. alle 12 h für Legehybride und 1 mg/kg p. o. alle 24 h für Rassegeflügel empfohlen [3], [4].

Bei viralen Infektionen werden Vitamin-A-Gaben, eine symptomatische Therapie und die Behandlung von Sekundärinfektionen angeraten, da eine ursächliche Therapie nicht möglich ist [2]. Im Falle eines Nachweises von Aviärer Influenza herrscht in Deutschland Therapieverbot (GeflPestSchV6).

Zur Therapie einer Aspergillose ist eine Inhalationstherapie mit Enilconazol (Umwidmung von Imaverol) für Einzeltiere möglich, für eine systemische Therapie sind in Deutschland keine Antimykotika zur Anwendung bei LMT zulässig (VO (EU) 37/20104). Für die Behandlung von parasitären Infektionen sind verschiedene Medikamente in Deutschland verfügbar. Bei einer Infektion mit Syngamus trachea können Flubendazol oder Fenbendazol eingesetzt werden ein [6].

Merke

Im Falle einer Einzeltierbehandlung bei akuter Dyspnoe ist die Bereitstellung von Sauerstoff dringend anzuraten. Darüber hinaus kann gegebenenfalls eine Infusionstherapie bei verminderter Futteraufnahme sinnvoll sein.

Gesundheitsprophylaxe

Die Prophylaxe von Krankheiten stellt einen wichtigen Bestandteil bei der Haltung und tierärztlichen Betreuung von Hühnerbeständen dar. Dazu gehören sowohl die Immunprophylaxe als auch die Bestandshygiene. Außerdem gehen damit eine bedarfsdeckende Ernährung und ein gutes Bestandsmanagement einher.

Hygiene

Eine sorgfältig durchgeführte Hygiene kann erheblich dazu beitragen, den Bestand vor Infektionskrankheiten zu schützen und sollte daher eingehend mit den Patientenbesitzer*innen besprochen werden. Dazu gehören unter anderem die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Futter- und Wasserbehältern sowie des Stalls und Auslaufs. Ist eine Erkrankung im Bestand aufgetreten, sollte im Zuge der Therapie auch eine gründliche Reinigung und Desinfektion durchgeführt werden. Dabei ist auf die entsprechende Auswahl und Anwendung des Desinfektionsmittels zu achten, welche in der DVG-Desinfektionsmittelliste für den Tierhaltungsbereich zu finden sind [2], [8], [9]. Außerdem sollte im Anschluss an eine Desinfektion ausreichend gelüftet werden, da das Einatmen entstehender Gase bei Hühnern zu Reizungen der Schleimhäute führen kann.

Auch Wildvögel und Schadnager können als Vektoren für Infektionserreger fungieren. Ein Kontakt zu diesen sollte daher möglichst vermieden werden. In Vereinsanlagen oder auf Ausstellungen stellen Tiere aus anderen Beständen eine Infektionsquelle dar. Der Besucherverkehr in den Bestand sowie der Transport der eigenen Tiere sollte möglichst minimal gehalten werden [2], [10].

Quarantäne

Beim Kauf von neuen Tieren oder Bruteiern sollten einige Hinweise befolgt werden: Zugekaufte Tiere sollten nicht direkt in den Bestand integriert, sondern zunächst einer Quarantäne (mind. 2 Wochen, optimal 4 Wochen) sowie einer klinischen Untersuchung mit weiterführenden Tests auf verschiedene Infektionserreger unterzogen werden – hierbei kann sich an den in [Tab. 2] gelisteten Erregern orientiert werden. Bei der Herkunft der Tiere ist der Impfstatus der Tiere dringend zu beachten [2], [10]. Der Zukauf oder die Übernahme von Tieren sollte generell gut überlegt sein und nicht spontan erfolgen.

Immunprophylaxe

Bei der Immunprophylaxe gilt es, die Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit zu beachten (GeflPestV7), bei Beständen ab 350 Tieren kommen weitere Vorschriften hinzu. Weiterhin kann es sinnvoll sein, die Tiere am 1. Lebenstag gegen die Marekʼsche Krankheit, gegen Kokzidien oder gegen andere, endemisch vorkommende oder bereits im Bestand aufgetretene Infektionskrankheiten zu impfen [2], [10].

Es wird zudem empfohlen, Impftermine mit mehreren Besitzer*innen anzubieten, da kommerzielle Impfstoffe meist nur in größeren Einheiten (mind. 1000 Dosen) vertrieben werden. Neben der Auswahl an in Kleinstpackungen erhältlichen, kommerziellen Einzelimpfstoffen, gibt es auch eine Reihe von Kombinationsimpfstoffen [Tab. 2]. Ist gegen einen Krankheitserreger kein kommerzieller Impfstoff verfügbar, gibt es die Möglichkeit eines bestandsspezifischen Impfstoffs [2]. Bei der Anwendung von Impfstoffen sind das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG8) und die Tierimpfstoffverordnung (TierImpfStV9) sowie die TÄHAV3 zu beachten.

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Schutzimpfungen gegen die Aviäre Influenza sind in Deutschland verboten (GeflPestSchV6). Im Seuchenfall kann, nach Zustimmung der EU-Kommission, durch die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für seltene Rassen (Anhang 1 der GeflPestSchV6) ausgestellt werden [2].

Fazit

Hühner sind besondere Patienten und unterliegen zahlreichen gesetzlichen Verordnungen für Haltung und Therapie. Im Falle von Atemwegserkrankungen müssen sich Tierärzt*innen nach erfolgter Diagnostik oftmals an enge Vorgaben für den Einsatz von Medikamenten halten. Umso wichtiger werden in diesem Zusammenhang die Bausteine der Gesundheitsprophylaxe in Form von Hygiene und Impfungen, über die es die Halter*innen zu beraten gilt.

Der Originalbeitrag zum Nachlesen:
Nemitz S, Westhoff K M. "Das Hobbyhuhn als Patient – Therapie und Prophylaxe von Atemwegserkrankungen" Veterinärspiegel 2023; 33(03): 131 - 137. doi:10.1055/a-2144-9493

(IR)

  1. Emmerich I. Aktuelles zu den arzneimittelrechtlichen Vorschriften für Tierärzte – Was ändert sich zum 28.01.2022? 101. Fachgespräch über Geflügelkrankheiten; 2021
  2. Gartner AM, Hampe A, Oberländer B. Tierärztliche Betreuung von Hühner-Kleinstbeständen in der Hobbyhaltung. CVE Vetimpulse 2018; 1-44
  3. Souza MJ, Bergman JB, White MS. et al. Pharmacokinetics and egg residues after oral administration of a single dose of meloxicam in domestic chickens (Gallus domesticus). Am J Vet Res 2017; 78: 965-968
  4. Souza MJ, Gerhardt LE, Shannon L. et al. Breed differences in the pharmacokinetics of orally administered meloxicam in domestic chickens (Gallus domesticus). J Am Vet Med Ass 2021; 259: 84-87
  5. Fulton RM. Respiratory Diseases. In: Greenacre CB, Morishita TY. eds. Backyard Poultry Medicine and Surgery: A Guide for Veterinary Practitioners. 02 Newark: John Wiley & Sons Incorporated; 2021: 218-228
  6. Lierz M, Heffels-Redmann U. Respiratory disorders. In: Poland G, Raftery A. eds. BSAVA manual of backyard poultry medicine and surgery. Quedgeley: BSAVA; 2019: 160-177
  7. Universität Leipzig. VETIDATA. Veterinärmedizinischer Informationsdienst für Arzneimittelanwendung, Toxikologie und Arzneimittelrecht. Im Internet: vetidata.de/public/index.php (Zugriff: )
  8. Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e. V.. Desinfektion in der Veterinärmedizin. Im Internet (Stand: 29.08.2022): www.desinfektion-dvg.de (Zugriff: )
  9. Colville-Hyde A, Poland G. Husbandry. In: Poland G, Raftery A. eds. BSAVA manual of backyard poultry medicine and surgery. Quedgeley: BSAVA; 2019: 27-38
  10. Morishita TY, Derksen T. Biosecurity. In: Greenacre CB, Morishita TY. eds. Backyard Poultry Medicine and Surgery: A Guide for Veterinary Practitioners. 02 Newark: John Wiley & Sons Incorporated; 2021: 107-116
  11. Paul-Ehrlich-Institut. Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Immunologische Arzneimittel für Geflügel. Im Internet: www.pei.de/DE/arzneimittel/tierarzneimittel/gefluegel/gefluegel-node.html;jsessionid=AEF63AEB2A4555715D02902309D2D460.intranet211 (Zugriff: )

Katharina M. Westhoff ist Fachtierärztin für Wirtschafts-, Wild- und Ziergeflügel und promoviert in der Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien & Fische an der JLU.

Saskia Nemitz ist Fachtierärztin für Wirtschafts-, Wild- & Ziergeflügel und promoviert ebenfalls an der Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien & Fische.

Der Originalbeitrag „Das Hobbyhuhn als Patient – Therapie und Prophylaxe von Atemwegserkrankungen“ erschien im Veterinärspiegel.