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KurzportraitWer ist eigentlich der BbT?

Der BbT, der Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. ist die Standesvertretung der Tierärzt*innen im öffentlichen Dienst. Schwerpunkt der Arbeit sind vor allem fachliche und rechtliche Belange.

BbT

Der BbT besteht seit über 60 Jahren und vereint in sich Tierärzt*innen auf allen Ebenen im öffentlichen Dienst, Angestellte sowie Beamt*innen. Die Kolleg*innen der Bundeswehr sind über ihren Verband als kooptiertes Mitglied vertreten.

Ziele

Die Kernziele des Verbandes sind die Vertretung der berufspolitischen Belange der Tierärzt*innen im öffentlichen Dienst gegenüber Gesetzgeber, Behörden, Arbeitgebern, Verbänden und der Öffentlichkeit. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitglieds- und Berufsorganisationen im In- und Ausland gefördert werden. Auch der Austausch neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen steht im Rahmen von Seminaren und Kongressen im Fokus.

Ein weiteres Ziel ist die Beratung der Rechtssetzenden Körperschaften des Bundes und der Länder sowie von Behörden, Organisationen und privaten Institutionen in allen fachlichen und beruflichen Fragen mit Gutachtertätigkeiten auf Wunsch.

Außerdem wirkt der BbT in der Bundestierärztekammer (BTK) als Beobachtungsorganisation mit und ist Mitglied in der European Association of State Veterinary Officers (EASVO).

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Mitglieder

Der BbT hat je nach Landesverband zwischen 1700 bis 1800 Mitglieder, denn die Mitgliedschaft der Tierärzt*innen organisiert sich über die Zugehörigkeit zu den 16 Landesverbänden und zur Berufsorganisation der Tierärzt*innen der Bundeswehr, welche den erweiterten Vorstand des Bundesverbands bilden.

Zudem besteht der Vorstand aus dem Präsidenten, Herr. Dr. Holger Vogel und vier Vizepräsident*innen; Dr. Christine Bothmann, MR a.D. Dr. Arno Piontkowski, Dr. Cornelia Rossi-Broy und Dr. Melanie Schweizer.

Zukunft

Auch in Zukunft möchte der BbT für die Rechte der Tierärzt*innen einstehen und den Austausch zwischen ihnen mit Seminaren und Kongressen fördern. Aber auch die Unterstützung der Gesetzgeber bei fachlichen Fragen und Entscheidungen soll weiterhin eine entscheidende Rolle spielen.

(RG)