„Katzen nutzen ihre Krallen zum Klettern und Festhalten, beim Spielen, Markieren, Verteidigen und natürlich auch, um sich zu kratzen, wenn es juckt. Außerdem helfen sie bei der Fellpflege, um lose Haare zu entfernen“, beschreibt Dr. Katja Oelmann, Tierärztin und Inhaberin einer Praxis für Katzen- und Verhaltensmedizin, den vielfältigen Nutzen der Krallen im Katzenalltag. „Im Gegensatz zum Hund sind Katzen in der Lage, ihre Krallen in Hauttaschen zurückzuziehen – dafür sind Bänder verantwortlich. Das ermöglicht das Schleichen auf leisen Pfoten, hilft aber auch dabei, sehr feinmotorisch zu arbeiten.“
Wachstum und Abnutzung im Gleichgewicht
Die aus Horn bestehenden Krallen wetzen Katzen immerzu, um oberflächliches Horn zu entfernen und die Werkzeuge scharf und spitz zu halten. So bleiben bei einer gesunden Katze das ständige Wachstum der Krallen und deren Abnutzung immer im Gleichgewicht. Vor allem bei reinen Wohnungskatzen ist es daher wichtig, dass sie geeignete Möglichkeiten zum Kratzen haben.
„Katzen wetzen ihre Krallen zum Beispiel gern auch nach einem ausgiebigen Schläfchen. Hierbei strecken sie die Vorderbeine und lockern und dehnen ihre Bänder und die Schultermuskulatur. Das hilft, geschmeidig zu bleiben“, erklärt die Expertin. „Es kann außerdem Stress abbauen oder im häuslichen Umfeld ein Ruf nach der Aufmerksamkeit der Halter*innen sein.“
Draußen setzen Katzen die Krallen für Nachrichten untereinander ein. Hinterlassene Kratzspuren sind Sichtmarken, die andere Katzen lesen. Teils werden sie auch um Duftmarkierungen ergänzt. Auf diese Art müssen sich 2 Katzen in einem Revier nicht unbedingt über den Weg laufen, um miteinander zu kommunizieren.
Wann brauchen Katzen Unterstützung bei der Krallenpflege?
Katzen können sich in der Regel selbst um ihre Krallen kümmern. Im Alltag nutzen sie die Krallen ab und halten sie auf der richtigen Länge. Ist eine Katze allerdings durch ihr Alter oder eine Krankheit eingeschränkt, kann es vorkommen, dass sie Unterstützung benötigt. „Wenn die Krallen zu lang werden, kann es sein, dass eine Katze etwa am Teppich oder an anderen Textilien hängenbleibt. Die Krallen können auch in die Ballenhaut einwachsen. Die Verletzungsgefahr steigt ebenfalls: Das Tier kann sich eine Kralle ausreißen, sich selbst bei der Pflege kratzen oder die Kralle kann splittern“, fasst Dr. Oelmann zusammen.
Ob eine Kralle zu lang ist, lässt sich mitunter schon hören: Wenn die Katze über harten Boden läuft, klickert es dann leicht. Grundsätzlich sollte man aber regelmäßig einen Blick auf die Krallen werfen, auch um andere Verletzungen oder mögliche Infektionen an den Pfoten zu bemerken.
Katzenkrallen schonend kürzen
Tierärzt*innen oder Katzenfriseur*innen können zeigen, wie sich die Krallen schonend kürzen lassen. „Eine wichtige Voraussetzung ist hier, dass die Katzen bestenfalls schon im jungen Alter lernen, an den empfindlichen Pfoten berührt zu werden. Mit vielen Leckerlis und anderen Belohnungen kann man die Krallen durch leichten Druck auf Ballen und Zehen nach vorne verlagern. Man sollte dabei unbedingt darauf achten, dass das Tier keine Anzeichen von Panik zeigt. Im Zweifel lieber eine Pause einlegen“, sagt die Tierärztin.
Für das Kürzen der stabilen Krallen sollte man unbedingt eine scharfe Krallenschere aus dem Fachhandel nutzen und keine normale Scheren oder Nagelclipper für menschliche Fingernägel. Krallenscheren sind abgerundet und quetschen daher beim Kürzen nicht, was zu Schmerzen führen würde.
„Wie viel man kürzt, hängt auch ein bisschen vom Aktivitätslevel ab: Wenn die Katze noch viel klettert, sollte man eher nur die Spitzen und dafür regelmäßig kürzen. Liegt die alte Katze hauptsächlich nur noch, kann auch etwas mehr gekürzt werden. Niemals sollte man allerdings bis in die Lederhaut abschneiden und die Katze so verletzen. Ein Tierarzt kann genau zeigen, welche Länge gut geeignet ist. Im Zweifel aber lieber zu wenig abschneiden und dafür häufiger kürzen als zu viel“, so das Fazit von Dr. Oelmann.
Quelle (nach Angaben von):
Katzenkrallen: Wertvolles Werkzeug an samtigen Pfoten (ivh-online.de). 08.04.2024
(JD)