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TierschutzgesetzTiergesundheit vor Rasseidealen

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Konkretisierung des Qualzuchtparagraphen und stellt klar, dass menschliche Emotionen oder gar Profit nicht im Vordergrund von Züchtungen stehen dürfen.

Hand und Pfote von Hund und Herrchen
gismo2015/stock.adobe.com

Deutscher Tierschutzbund begrüßt Konkretisierung des Qualzuchtparagraphen.

Angesichts des Aufschreis von Hundezüchtern, die derzeit vor dem Ende beliebter Hunderassen durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes warnen, stellt der Deutsche Tierschutzbund klar, dass hier nicht menschliche Emotionen oder Profit, sondern die Gesundheit der Tiere im Vordergrund stehen müsse. Es könne nicht sein, dass aufgrund von Traditionen und dem Rasseideal des Menschen Tiere weiter in Körper gezüchtet werden, in denen sie Schmerzen und Leiden ertragen müssen. Der Verband begrüßt den aktuellen Entwurf des neuen Qualzucht-Paragraphen im Tierschutzgesetz, kritisiert aber auch darin enthaltene Übergangsfristen von 15 Jahren als zu lang.

„Die Panik-Kampagne des Verbands für das Deutsche Hundewesen (VDH) macht fassungslos. Hier werden aus rückwärtsgewandten Nostalgiegründen kranke Tiere zum vermeintlichen Kulturgut verklärt“, kommentiert Lisa Hoth-Zimak, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Oberstes Zuchtziel sollte für jeden züchtenden Hundeliebhaber doch die physische und psychische Gesundheit seiner Tiere sein. Statt weiter Angst zu schüren, dass es bestimmte Rassen in ihrer heutigen Form zukünftig vielleicht nicht mehr geben wird, sollten Zuchtverbände wie der VDH besser die eigenen Zuchtziele und -standards überprüfen. Dass sich gegen diese Neuerung so heftig gewehrt wird, ist mehr als entlarvend.“

Dackel: Langer Rücken und kurze Beine

Anders als vom VDH behauptet, ist der Dackel keine gesunde Hunderasse. Der gewünschten Körperform des Dackels liegt eine angeborene Entwicklungsstörung der Knorpel und Knochen zu Grunde – die sogenannte Osteochondrodysplasie. Durch diese Störung und das Missverhältnis von langem Rücken und kurzen Beinen kommt es zu schmerzhaften Bandscheibenvorfällen mit teilweise irreparablen Gliedmaßenlähmungen sowie Harn- und Kotabsatzstörungen – der deshalb so bezeichneten „Dackellähme“. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass das Tier eingeschläfert werden muss. Darüber hinaus hat der Dackel mit weiteren Erbkrankheiten wie z.B. Herzproblemen, Allergien oder endokrinen Erkrankungen wie Diabetes oder Schilddrüsenunterfunktion zu kämpfen.

Bisherige Formulierung zu unkonkret

Ein Verbot von Qualzuchten ist bereits seit mehr als 26 Jahren im deutschen Tierschutzgesetz verankert. Bislang wird es allerdings kaum angewendet: Weil die Formulierung zu unkonkret ist, wird gegen Verstöße höchstens in Einzelfällen vorgegangen – auch wenn die gesundheitlichen Probleme, wie etwa beim Dackel, aber auch bei vielen anderen Rassen und Tierarten, lange bekannt sind. Abzuwarten bleibt nun die Umsetzung. Spezielle Rasseverbote gibt es im neuen Gesetzesentwurf noch nicht. Diese müssten noch anhand konkreter Qualzuchtmerkmale in einer Verordnung erarbeitet werden. Zudem fehlen bislang ein Import- sowie ein Halteverbot mit Übergangsregelung. Im Entwurf enthaltene unverhältnismäßig lange Übergangsfristen von 15 Jahren kritisiert der Verband. „Hier will man den Züchtern entgegenkommen“, so Hoth-Zimak. „Es gibt aber keine Rechtfertigung dafür, dass jahrelang weiteres Leid für tausende Tiere in Kauf genommen wird.“

Quelle (nach Angaben von):

Konkretisierung des Qualzuchtparagraphen im Tierschutzgesetz - Deutscher Tierschutzbund e.V. 08.04.2024 

(JD)