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Vet-NewsEndlich Urlaub - mit oder ohne Haustier?

Hunde mögen es, Katzen hassen es: Mit Haustieren in den Urlaub zu fahren, wirft viele Fragen auf. Soll ich mein Tier mitnehmen? Wenn nicht, wie finde ich eine passende Betreuung? Was braucht mein Tier alles für die Betreuung oder die Urlaubsreise?

Deutscher Pinscher fÀhrt in den Urlaub
DoraZett / stock.adobe.com

Hunde mögen es, Katzen hassen es: Mit Haustieren in den Urlaub zu fahren, wirft viele Fragen auf. Soll ich mein Tier mitnehmen? Wenn nicht, wie finde ich eine passende Betreuung? Was braucht mein Tier alles für die Betreuung oder die Urlaubsreise?

Auch dieses Jahr wollen viele Haustierbesitzer verreisen. Wegen der Corona-Pandemie geht es meist an ein Urlaubsziel innerhalb Deutschlands oder ins benachbarte europäische Ausland. Auf Flugreisen, die für Tiere und besonders für größere Hunde, die im Frachtraum transportiert werden müssen, großen Stress bedeuten, verzichten die meisten Urlauber. Doch die Reisezeit ist für viele die schönste Zeit des Jahres und deshalb dürfen unsere Haustiere uns oft begleiten, denn schließlich gehören sie zur Familie. Was für uns allerdings vor allem Spaß bedeutet, kann für unsere Tiere schnell stressig werden. Denn wer auch im Urlaub nicht auf sein geliebtes Haustier verzichten möchte, muss bei der Urlaubsplanung einiges beachten. Mit ein paar einfachen Tricks und etwas Vorbereitung sorgt man dafür, dass der Urlaub für alle ein großartiges Erlebnis wird. Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte jedoch zuallererst an das Wohlergehen seines Tieres denken. So rät der Deutsche Tierschutzbund etwa von Reisen mit Kleintieren wie Meerschweinchen oder Vögeln ab. Auch Katzen seien meist bei einem Tiersitter besser aufgehoben. Hunde können jedoch je nach Charakter ein guter Reisebegleiter sein.

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Haustier als Begleitung im Urlaub

Nimmt das Haustier an der Urlaubsreise teil, so muss die Reise sorgfältig geplant und Einiges beachtet werden. Dies kann Besitzer und Tier zudem viel Aufregung und Stress ersparen. Insbesondere müssen bei Reisen ins Ausland die jeweiligen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes beachtet werden. Für eine Reise ins Ausland wird für Katzen, Hunde und Frettchen in jedem Fall ein individueller EU-Heimtierausweis benötigt. Des Weiteren können bestimmte Impfungen oder eine Quarantäne vorgeschrieben sein, eventuell gibt es Leinenzwang und/oder Maulkorbpflicht und für bestimmte Rassen kann es ein Einreiseverbot geben. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie z.B. bei Ihrem Tierarzt oder beim örtlich zuständigen Veterinäramt.

Rechtzeitig vor der Reise sollten deshalb folgende Fragen geklärt und Aufgaben erledigt werden:

  • Ist die Mitnahme des Tieres in die Urlaubsunterkunft gestattet?
  • Man sollte rechtzeitig (ca. sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt!) Rücksprache mit dem Haustierarzt zu Krankheiten am Reiseziel und ggf. notwendigen Prophylaxemaßnahmen (Impfung, Parasitenbekämpfung, Reiseübelkeit, Nervosität etc.) halten
  • Mitnahme von ausreichend Futter falls möglich, um Stress für den Magen-Darm-Trakt zu vermeiden, sonst muss eine langsame Gewöhnung an neues Futter erfolgen
  • regelmäßiges Angebot von frischem Wasser
  • Autoreisen
    • ausreichende Sicherung des Tieres durch spezielle Gurtsysteme
    • stabile Trenngitter zum Laderaum (ein Netz reicht nicht aus) oder Transportboxen
    • regelmäßige Pausen für Bewegung etc.
    • Tiere insbesondere bei warmen Temperaturen nicht im geparkten Auto zurücklassen (tödliche Gefahr durch Überhitzung), deshalb vorausschauend planen, um Stau und Hitze möglichst zu vermeiden
  • Flugzeugreisen
    • Bedingungen für Tierbeförderung müssen rechtzeitig bei Reisebüro oder Fluggesellschaft erfragt werden, i.d.R. spezielle Transportbox notwendig
    • auf der Transportbox sollte eine Klarsichthülle befestigt werden, in der sich alle wichtigen Informationen zum Tier und die Kontaktdaten des Besitzers zuhause und am Urlaubsort befinden
    • ggf. genaue Fütterungs- und Tränkanweisung an der Box befestigen
  • Bahnreisen
    • größere Hunde müssen an der Leine geführt werden und einen geeigneten Maulkorb tragen
    • evtl. muss ein extra Ticket für den tierischen Begleiter gekauft werden

Haustier Zuhause oder in der Pension

Kann oder soll das Tier nicht mit in den Urlaub genommen werden, so muss sich der Tierhalter frühzeitig um eine adäquate Betreuung und Versorgung seines Tieres kümmern. Gibt es in der Familie oder im Freundeskreis keine geeignete Person, die das Tier vorübergehend betreuen oder in Obhut nehmen kann, so muss eine professionelle Betreuung beauftragt werden. Kontakte zu empfehlenswerten Tierpensionen können z.B. beim Tierarzt, bei anderen Tierhaltern, in Tierheimen oder bei Tierschutzvereinen erfragt werden. Auch online finden sich viele Angebote für private Haustierbetreuung. Wichtig ist dabei, sich im Vorhinein schon gründlich über die in Frage kommenden Organisationen zu informieren und sich die Pension, wenn möglich auch vor dem Urlaub einmal anzusehen.

Auf folgende Fragen sollte man eine zufriedenstellende Antwort finden können:

  • Verfügen die Mitarbeiter über die notwendige Sachkunde?
  • Wie werden die Tiere gehalten? Gibt es genug Platz, Auslauf, Rückzugsmöglichkeiten? Sind die Haltungseinrichtungen sauber, beheizbar und ausbruchsicher?
  • Werden nicht zu viele Tiere pro Betreuungsperson versorgt? Erfolgt regelmäßiger Kontakt zu Mensch und Artgenossen?
  • Ist eine adäquate tiermedizinische Versorgung im Notfall gewährleistet?
  • Werden die gängigen Impfungen verlangt?
  • Werden Vorlieben des Tieres erfragt und beachtet (z.B. Ernährung, regelmäßige Medikamentengabe, wenn notwendig etc.)?

Wichtig: Auf Futterautomaten ist kein Verlass!

Keine Alternative zu einer „menschlichen“ Betreuung stellen Futterautomaten dar, denn die Technik ist grundsätzlich anfällig für Fehler und wenn sie versagt, ist das Tier über einen längeren Zeitraum unbemerkt unversorgt. Außerdem kann so niemand helfen, wenn das Tier sich verletzt oder erkrankt, da auch dies nicht auffallen kann. Auch Aquarien und Terrarien dürfen grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, auch wenn die darin gehaltenen Tiere nur selten Futter benötigen sollten. Diese Tierhaltungen hängen ganz wesentlich von einer korrekt funktionierenden Technik ab, welche entsprechend kontrolliert und gepflegt werden muss. Mindestens einmal am Tag muss das Wohlbefinden aller Haustiere überprüft werden.

Unabhängig davon, wo das Tier in Betreuung gegeben wird, sollte man die Urlaubsadresse und die Adresse des Haustierarztes hinterlassen. Zu beachten ist, dass das Tier bereits im Vorfeld alle notwendigen Impfungen erhalten hat. Viele Pensionen nehmen nur kastrierte Katzen und Kater auf. Hündinnen sollten während des Aufenthaltes in einer Tierpension möglichst nicht läufig sein oder werden. Neben Tierpensionen gibt es teilweise auch Tierheime, welche Haustiere nach Rücksprache in der Urlaubszeit aufnehmen. Allerdings sind die Kapazitäten hierfür gerade in der Hauptreisezeit aufgrund der vielen ausgesetzten Tiere oft gering. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einer mobilen Betreuung durch Tiersitter, was vor allem für Katzen mit Freigang eine gute Alternative zu einer Pension darstellt, da sie in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Zudem gibt es vielerorts organisierte Gruppen und Vereine, die eine Tierbetreuung für die Reisezeit anbieten. Auch der Deutsche Tierschutzbund unterstützt Tierhalter mit der Aktion "Nimmst du mein Tier, nehme ich Dein Tier" bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft.

Achtung: Sein Tier auszusetzen ist grausam und keine Bagatelle!

Leider gibt es trotz dieser unterschiedlichen Möglichkeiten noch immer Besitzer, die ihre Tiere insbesondere in der Hauptreisezeit aussetzen oder zurücklassen. Die Tiere erleiden im Straßenverkehr schwerwiegende Verletzungen oder verenden im schlimmsten Fall sogar. Haustiere können in der freien Natur auf sich allein gestellt in der Regel nicht überleben und in einer verschlossenen Wohnung erst recht nicht. Werden die Tiere rechtzeitig gefunden, so landen sie in den zu dieser Zeit häufig ohnehin schon überfüllten Tierheimen. Zudem ist das Aussetzen von Haustieren keine Bagatelle – denn nach dem Tierschutzgesetz ist es „verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen“ (§ 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz). Nach § 18 Absatz 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz stellt das Aussetzen oder Zurücklassen von Tieren eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Gute Vorbereitung ist alles!

Eine gute Vorbereitung ist das A und O bei der Planung eines Urlaubs mit dem geliebten Haustier oder der vorübergehenden Betreuung durch andere Personen. Viele Fragen und Punkte sollten frühzeitig und rechtzeitig geklärt und erledigt werden, damit der Urlaub sowohl für Mensch, als auch Tier entspannt ablaufen kann.

 

Quellen (nach Angaben von):

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). "Haustiere in der Urlaubszeit - Versorgung frühzeitig klären". Im Internet: LANUV (nrw.de). 23.06.2022