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Vet-NewsAktualisierungen des TAMG und der TÄHAV

Am 01. Januar 2023 ist das neue TAMG in Kraft getreten, doch einige Punkte bedürfen weiterer Erläuterungen, die jetzt von der Bundestierärztekammer vorgelegt werden. Zudem wird die Verordnung der TÄHAV durch das BMEL angepasst.

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Ralf / stock.adobe.com

Die Bundestierärztekammer hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe für Tierarzneimittel (AG TAM) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) aktuelle Erläuterungen und Auslegungshinweise zum Tierarzneimittelgesetz (TAMG) erarbeitet. Sowie das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine umfassende Überarbeitung der Verordnung über die tierärztlichen Hausapotheken (TÄHAV) vorlegt, da dieses zuletzt 2018 geändert wurde und an das neue TAMG angepasst werden muss.

Erläuterungen und Auslegungen zum TAMG

In dem Dokument wird nach einer eindeutigen Definition des Begriffs „Tierarzneimittel“ der Anwendungsbereich genau definiert. Aber auch Zulassungsbedingungen und von der Zulassung ausgenommene, speziell für Heimtiere gedachte, Tierarzneimittel (TAM) werden aufgegriffen. So heißt es hier: „Für TAM, die ausschließlich zur Anwendung bei nicht der Lebensmittelgewinnung dienenden in Aquarien oder Teichen gehaltenen Tieren, Zierfischen, Ziervögeln, Brieftauben, Terrarium-Tieren, Kleinnagern sowie Frettchen und Hauskaninchen (Heimtiere im Sinne des Tierarzneimittelrechts) bestimmt sind, können […] unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Zulassungspflicht [festgelegt werden].“ Aber auch Erläuterungen zum Großhandel, zur Herstellung sowie zur Ein- und Ausfuhr von TAM sind zu finden.

Einen großen Abschnitt des Dokuments machen Anwendung, Verschreibung, Wartezeit und Umwidmung von TAM aus, denn hier gibt es den größten Bedarf an Erklärungen und Erläuterungen, da es hier auch die meisten Änderungen im neuen TAMG gab. Dazu gehörend auch der Bezug von TAM, sowie der Einzelhandel mit diesen. Hier dann auch die Überleitung zur tierärztlichen Hausapotheke (TÄHA), dessen Verordnung ebenfalls angepasst und überarbeitet wird.

Aktualisierungen der TÄHAV

Ziel des BMEL ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und somit dauerhaft zu senken. Denn Antibiotikaresistenzen sind eines der größten Gesundheitsprobleme unserer Zeit. Dabei ist aktuell ein wichtiges Ziel des BMEL neue Regelungen zu TAM mit dem kritisch wichtigen antibiotischen Wirkstoff Colistin zu erlassen.

Das BMEL möchte, dass folgende Elemente in die Aktualisierung mit aufgenommen werden:

  • Regelungen zum Betrieb einer TÄHA in Anpassung an das neue TAMG
  • Regelungen zur Abgabe und Anwendung von TAM durch Tierärzt*innen im Rahmen des Dispensierrechts
  • Streichung von hinfälligen Regelungen zu den tierärztlichen Nachweispflichten, mit dem Ziel der Reduktion des Dokumentationsaufwandes
  • Neue Regelungen in Bezug auf die Anwendung von TAM mit dem Wirkstoff Colistin, beinhaltend ein konkretes Umwidmungsverbot zur oralen Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren und eine Antibiogrammpflicht für den Fall der Anwendung
  • Neue Regelungen bei der Beachtung von wissenschaftlichen Leitlinien bei der metaphylaktischen Anwendung von antibiotischen TAM

Mit diesen Punkten möchte das BMEL in die Diskussion mit den Ländern und Verbänden treten, um eine ausführliche und angepasste Aktualisierung der TÄHAV zu erarbeiten.
 

 

Quellen (nach Angaben von):
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (24.02.2023). "Aktualisierung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken". Im Internet: BMEL - Aktuelles - Aktualisierung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken. 27.02.2023.

Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (22.02.2023). "Erläuterungen und Auslegung zum Tierarzneimittelrecht". Im Internet: Auslegungshinweise_neues-Arzneimittelrecht-von-BTK-AG-TAM_Stand-14.02.2023.pdf (tieraerzteverband.de). 27.02.2023.