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RechtsfrageEuthanasie aufgrund aggressiven Verhaltens?

Wirbeltiere dürfen nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden, so sieht es das Tierschutzgesetz vor. Doch was ist, wenn von einem Hund eine deutliche Gefahr ausgeht?

Drohender Schäferhund
The Len/stock.adobe.com

„Eine Tierhalterin kommt mit ihrem aggressiven Hund in meine Tierarztpraxis. Aufgrund der vom Hund ausgehenden Gefahr soll dieser erlöst werden. Darf ich eine Euthanasie bei einem aggressiven, aber ansonsten gesunden Tier durchführen?“

Wann ist eine Euthanasie unzulässig?

Eine Tötung von Tieren wegen aggressiven Verhaltens (z. B. Beißvorfällen) kommt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Unzulässig wäre eine Euthanasie, wenn die Vorfälle Ergebnis des natürlichen Verhaltens des Hundes wären oder von einem menschlichen Fehlverhalten ausgegangen sind. Ebenso entfällt der vernünftige Grund im Sinne des § 17 Nr. 1 TierSchG, wenn der Beißvorfall letztlich auf der Grundlage einer Verhaltensstörung stattfand, jedoch diese durch verhaltenstherapeutische Maßnahmen abgestellt werden kann.

Wann ist die Euthanasie eines aggressiven Tieres in Betracht zu ziehen?

Eine Euthanasie kommt somit nur als Ultima Ratio in Betracht, wenn die Aggressivität auf eine schwere Verhaltensstörung zurückzuführen ist, eine Therapie aussichtslos oder unzumutbar ist und die von dem nicht therapierbaren Hund ausgehende Gefahr als groß zu bewerten ist. Alle diese Voraussetzungen müssen vorher durch einen unabhängigen Sachverständigen festgestellt worden sein.

Selbst wenn am Ende ein unabhängiger Sachverständiger die Voraussetzungen für eine Euthanasie bejahen sollte, muss vorrangig der Versuch der Übergabe des Tieres an eine Vereinigung, Institution oder Person unternommen werden, die die Gewähr für eine art- und bedürfnisangemessene und zugleich die Gefahren beherrschende Haltung des Tieres bietet, vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG, § 17, Rn. 77.

Mögliche Konsequenzen

Die Hürden für eine gesetzeskonforme Euthanasie eines aggressiven Tieres sind aufgrund der vorangestellten Prüfungsschritte für den Tierarzt hoch angesetzt. Zudem sollte immer bedacht werden, dass die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund eine Straftat darstellt. Im schlimmsten Fall droht neben der strafrechtlichen Verurteilung die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens und/oder der Widerruf der Approbation.

 

Der Originalartikel zum Nachlesen:

Kranepuhl, B. Darf man ein Tier aufgrund aggressiven Verhaltens euthanasieren?. kleintier konkret 2023; 26(06): 47 - 47. DOI: 10.1055/a-2173-3395.

(RG)