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Vet-NewsMit dem Hund in den Urlaub

Egal ob ein Urlaub innerhalb oder außerhalb Europas ansteht, sollte rechtzeitig vor der Reise der Impfpass des Hundes überprüft werden. Gegebenenfalls stehen Boosterimpfungen und andere Prophylaxemaßnahmen an.

Cute Labrador with suitcases isolated on white
Africa Studio / stock.adobe.com

Schon bei der Planung einer Reise mit Hund sollten die Einreisbestimmungen des jeweiligen Landes genau durchgelesen werden, denn häufig werden Impfungen, Titer oder andere Prophylaxemaßnahmen für die Einreise gefordert. Dabei ist es wichtig sich rechtzeitig um eventuelle Boosterimpfungen oder verlangte Tests zu kümmern.

Impfungen

Aufgrund der in Deutschland getilgten terrestrischen Tollwut ist die flächendeckende Impfung von Hunden nicht mehr erforderlich. Dennoch bestehen einige Länder auf eine Grundimmunisierung oder sogar regelmäßige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut. Die Grundimmunisierung besteht aus 3 Impfungen im Alter von 12 und 16 Wochen sowie 15 Lebensmonaten. Bei einer Auslandsreise muss meist an eine rechtzeitige Auffrischung gedacht werden, denn die Tollwut-Impfung ist erst 21 Tage bzw. 3 Wochen nach der Impfung gültig. Die meisten Länder akzeptieren eine Auffrischungsimpfung gemäß der Empfehlung des Impfstoff-Herstellers. Die angegebene Zeit dieser liegt meist bei 3 Jahren, jedoch gibt es auch Länder, die nur eine Auffrischungsimpfung akzeptieren, die maximal 1 Jahr zurückliegt. Wichtig für die Rückkehr aus einige Ländern wie der Türkei beispielsweise ist ein Titer. Vor der Ausreise aus Deutschland muss ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor mit positivem Ergebnis durchgeführt werden und das Ergebnis im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden. Auch hier ist eine rechtzeitige Bestimmung wichtig, denn die Blutentnahme darf frühestens 30 Tage nach der Impfung erfolgen.

Andere Impfungen werden von den meisten Ländern nicht verlangt, doch auch hier ist eine Grundimmunisierung wichtig. Das Impfschema zur Grundimmunisierung gegen Leptospirose entspricht dem der Tollwut (12 und 16 Wochen, 15 Monate). Im Gegensatz zur Tollwutimpfung erfolgt die Boosterimpfung jährlich und diese ist auch empfehlenswert. Die Grundimmunisierung gegen Parvovirose und Staupe umfasst 4 Impfungen. Diese finden in der 8., 12. und 16. Lebenswoche sowie im 15. Lebensmonat statt. Die Boosterimpfung erfolgt alle 3 Jahre. Da die HCC aufgrund des guten Impfregimes in Westeuropa nur noch selten vorkommt wird die Impfung nicht mehr als unbedingte Core-Vakzinierung angesehen. Da allerdings mit einer Ausnahme alle derzeit zugelassenen Staupe- und Parvovirose-Impfstoffe auch eine HCC-Komponente enthalten, lässt sich eine Impfung gegen HCC kaum vermeiden. Damit entspricht das Impfschema gegen HCC dem von Parvovirose und Staupe. Der Impfstoff gegen Zwingerhusten wird intranasal verabreicht und bietet dem Hund einen Impfschutz von ca. 1 Jahr. In anderen Ländern, vor allem im Osten kommt die Krankheit jedoch noch vor, weshalb auch hier ein Impfschutz empfehlenswert ist.

Andere Prophylaxemaßnahmen

Einige Länder verlangen zudem eine Endo- und/ oder Ektoparasitenprophylaxe rechtzeitig vor Einreise. Diese Prophylaxe sollte daher vom Tierarzt vorgenommen und im EU-Heimtierausweis vermerkt werden.

Vor einer Einreise nach Norwegen beispielsweise wird neben der Tollwutimpfung eine Bandwurmprophylaxe mit Praziquantel oder Epsiprantel verlangt. Alternativ kann die 28-Tage-Regel angewandt werden, hier muss der Hund in regelmäßigen Abständen von maximal 28 Tagen gegen Bandwürmer behandelt werden. Bevor das Tier dann nach Norwegen einreist, muss es zweimal im Abstand von 28 Tagen behandelt werden und im Anschluss wird die Behandlung regelmäßig fortgesetzt. Wenn das 28-Tage-Intervall überschritten wurde, muss die Behandlungsserie wieder mit zwei Behandlungen gestartet werden. Die Bandwurmbehandlung muss im Heimtierausweis tierärztlich attestiert werden. Eine Bandwurmbehandlung ist nicht notwendig, wenn der Hund direkt aus Finnland, Irland, Malta oder UK einreist.

Regeln und Gesetze

Vor der Einreise sollte zudem Regeln und Gesetze des jeweiligen Landes durchgelesen werden, denn einige Ländern verbieten beispielsweise bestimmte Hunderassen. Oder es gibt wichtige Regeln zu beachten wie beispielsweise das ständige Führen des Hundes an einer Leine, teilweise mit vorgeschriebener Länge. Teilweise herrscht auch eine allgemeine Maulkorbpflicht oder eine teilweise Pflicht an bestimmten Orten.

Die Schweiz beispielsweise verbietet die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder Ruten. Italien hingegen fordert, dass überall ein Maulkorb und eine Leine mitzuführen sind. Zudem wird eine Haftpflichtversicherung verlangt.

Überblick über die Bestimmungen der Länder

Pets on Tour - Mit dem Haustier auf Reisen

Fazit

Weil die Einreisebestimmungen egal ob innerhalb oder außerhalb Europas so verschiedenen sind, ist es wichtig sich rechtzeitig und ausreichend über alle Bestimmungen wie Regeln und Gesetze, aber auch Impfungen und andere Prophylaxemaßnahmen zu informieren, damit der gemeinsame Urlaub mit dem Hund erfolgreich und ohne Probleme verläuft.

 

Quelle (nach Angaben von):
Intervet Deutschland GmbH (2023). "Petsontour – Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen". Im Internet: Pets on Tour - Mit dem Haustier auf Reisen. 22.06.2023.

(RG)