Seitdem die neue Tierarzneimittel-Verordnung am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, sind Tierärzt*innen verpflichtet, die Verbrauchsmengen von Antibiotika einmal pro Halbjahr elektronisch an die nationale Datenbank für Verbrauchsmengenerfassung (HI-Tier) zu melden. Diese Regelung gilt für Rinder, Schweine, Hühner und Puten und wird ab 2026 um einige Tierarten, wie Gänse und Schafe, erweitert.
Dieses Jahr werden zudem zum 1. Mal die Antibiotika-Verbrauchsdaten, nach Prüfung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), an die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) weitergeleitet. So kann der Arzneimittelverbrauch in der Europäischen Union leichter überblickt und besser überwacht werden.
Wer ist eigentlich die EMA?
Die Europäische Arzneimittel-Agentur ist eine Institution der EU zur wissenschaftlichen Beurteilung, Überwachung und Sicherheitsüberprüfung von Human- und Tierarzneimitteln innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums mit Sitz in Amsterdam.
Quelle (nach Angaben von):
2024 bringt neue Gesetze – was kommt? | vetline. 12.01.2024
Info TAM-DB (hi-tier.de). 12.01.2024
Europäische Arzneimittel-Agentur – EMA | Europäische Union (europa.eu). 12.01.2024
(JD)