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Vet-NewsBundestag stimmt Gesetz für Tierhaltungskennzeichnung zu

Der Bundestag hat die Verpflichtung zur Tierhaltungskennzeichnung und Änderungen des Baurechts für Stallumbauten beschlossen.

Kühe stehen nebeneinander im Stall.
mtaira/stock.adobe.com

Der Deutsche Bundestag hat heute das von dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Ebenso beschlossen wurden Änderungen im Baugesetzbuch zur Erleichterung von Stallumbauten.

Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf andere Tierarten, weitere Bereiche in der Verwertungskette etwa in der Gastronomie und den Lebenszyklus der Tiere ausgeweitet werden.

Zudem wird es durch den Beschluss des Gesetzes zum Stallumbau für tierhaltende Betriebe künftig einfacher, ihre Ställe an die tiergerechteren Haltungsformen anzupassen. Das Gesetz sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf die Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ umzustellen. Tierhalter müssen ihre Bestände dazu nicht verringern. Möglich wird zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen kann als das Altgebäude. Damit bleibt die Tierhaltung auch während der Baumaßnahmen für einen Ersatzstall möglich.

Bundesminister Cem Özdemir erklärt dazu: „Heute ist ein guter Tag für die tierhaltenden Betriebe in unserem Land und für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung und den Erleichterungen für den Stallumbau gehen wir heute gleich zwei ganz zentrale Bausteine an, die für eine zukunftsfeste Tierhaltung notwendig sind.

Damit ist der Umbau der Tierhaltung nach Jahren der Krise und vielen Anläufen bei Kennzeichnungen endlich eingeleitet. Das ist ein großer und gemeinsamer Erfolg der Koalition für unsere Landwirtschaft. Weniger Tiere besser halten und eine gute wirtschaftliche Perspektive für unsere Landwirtinne und Landwirte, darum geht es uns.

Auch in Zukunft soll gutes Fleisch aus Deutschland kommen. Mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft im Regal oder an der Fleischtheke sehen, wie das Tier gehalten wurde. Wir fangen jetzt mit Schweinefleisch an, werden Schritt für Schritt weitere Tierarten hinzunehmen und auch weitere Vertriebswege, so dass Sie als Verbraucherinne und Verbraucher dann auch im Restaurant sehen können, wie Ihr Schnitzel gehalten wurde. Damit stärken wir auch den Tierschutz. Mit Änderungen im Baurecht machen wir es den tierhaltenden Betrieben leichter, ihre Betriebe tiergerecht umzubauen."

Quelle (nach Angaben von): Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (16.06.2023). "Tierhaltungskennzeichnung und Änderungen des Baurechts im Bundestag beschlossen". Im Internet: BMEL - Tierhaltungskennzeichnung - Tierhaltungskennzeichnung und Änderungen des Baurechts im Bundestag beschlossen. (19.06.2023)

(baa)