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Schwerpunkt TFADer Röntgenschein – Strahlenschutz, Rechtliches und physikalische Grundlagen

Die Strahlenkunde ist ein fester Bestandteil der Ausbildungsordnung für TFA und wird in der schriftlichen Abschlussprüfung überprüft. Bei Bestehen erhält man den Röntgenschein. Doch wofür braucht man ihn?

herraez/stock.adobe.com – Stock photo. Posed by models

Röntgen ist eine wichtige diagnostische Methode und im Praxisalltag nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger also, dass alle Mitarbeitenden den richtigen Umgang mit dem Röntgengerät erlernen und die nötigen Vorschriften kennen. Das man die nötige Fachkunde besitzt, zeigt der Röntgenschein.

Was ist der Röntgenschein?

Der Röntgenschein ist ein Nachweis darüber, dass man die nötige Fachkunde für die technische Durchführung von Röntgenbildern besitzt. Das für den Schein nötige Wissen wird den TFA im Rahmen der Ausbildung in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb vermittelt. Am Ende der Ausbildung erhalten diejenigen TFA den Röntgenschein, welche in der schriftlichen Abschlussprüfung den Teil „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“ mit mindestens der Note ausreichend bestehen.

Wofür benötigen TFA einen Röntgenschein?

TFA benötigen einen Röntgenschein, um Röntgenbilder eigens anfertigen zu dürfen. Dabei ist in der Strahlenschutzverordnung festgelegt, dass der Schein TFA nur zur technischen Durchführung und nicht zur Anordnung von Röntgenbildern befähigt. Letzteres fällt laut Strahlenschutzverordnung in den Bereich der „Anwendung“ und obliegt ausschließlich Tierärzt*innen mit abgeschlossener radiologischer Ausbildung.

Warum darf nicht einfach jeder Röntgenbilder anfertigen?

Bei Röntgenstrahlung handelt es sich um ionisierende Strahlung und um radioaktive Stoffe. Hat man nun keine Kenntnis darüber und weiß nicht, welche Schutzmaßnahmen einzuhalten sind, kann Röntgenstrahlung schädigend auf Patienten, Halter*innen und das tiermedizinische Personal wirken. Der Röntgenschein dient also dazu, das Risiko von Schädigungen und unsachgemäßer Anwendung zu minimieren.

Was wird geprüft?

Ob TFA die nötige Fachkenntnis besitzen, um den Röntgenschein zu erhalten wird wie bereits oben erwähnt in der schriftlichen Abschlussprüfung überprüft. Bei dem Prüfungsbereich „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“ handelt es sich um eine 45-minütige Prüfung, bei der nach Ausbildungsordnung für TFA geprüft wird, ob der Prüfling die Maßnahmen des Strahlenschutzes in der Tierheilkunde unter Berücksichtigung der rechtlichen Regelungen beschreiben kann.

In der schriftlichen Prüfung werden einige Bereiche besonders berücksichtigt. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Strahlenbiologische Grundlagen
  • Physikalische Eigenschaften von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen
  • Strahlenschutzmaßnamen
  • Dosisgrößen, Einheiten und Messverfahren
  • Dokumentation und Aufzeichnung

Wie oft müssen TFA eine Röntgenschein-Aktualisierung durchführen?

TFA müssen alle 5 Jahre eine Röntgenschein-Aktualisierung durchführen. Dafür muss ein anerkannter Kurs besucht werden, um stets auf dem neusten Stand der Strahlenschutzvorschriften zu sein. Die Fortbildung kann online als auch vor Ort stattfinden.

Anerkannte Stellen für die Röntgenschein-Aktualisierung findet man zum Beispiel auf der Website der Bundestierärztekammer.

Wie umfangreich ist die Röntgenschein-Aktualisierung?

Wie umfangreich die Aktualisierung genau ist, variiert von Anbieter zu Anbieter. In der Regel umfasst der Kurs wenige Unterrichtsstunden (ca. 4-6h), in denen die Kenntnisse zum Strahlenschutz aufgefrischt werden. Der Kurs endet mit einer Prüfung, um das erlernte Wissen zu überprüfen. Zudem erhalten TFA für die Teilnahme an Strahlenschutzkursen in der Regel von der AG TFA anerkannte Fortbildungsstunden.

Quellen (nach Angaben von):

VetStage | Strahlenschutz in der Tiermedizin: Wissenswertes für Tierärzte:innen und TFA. 06.11.2023
Ausbildungsordnung - Ausbildung - Tiermedizinische/r Fachangestellte/r - Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf-online.de). 06.11.2023
Röntgenschein: Alle Infos (doctari.de). 06.11.2023
Strahlenschutz in der Tiermedizin-Aktualisierung der Fachkunde für Tierärzte nach § 48 StrlSchV | akademie.vet. 06.11.2023

(JD)