Die Lage der Tierärzteschaft ist positiv – zu diesem Entschluss kamen Referent*innen des vom bpt organisierten „D-A-CH- Wirtschaftsforums für die Tiermedizin“.
Beim diesjährigen bpt-INTENSIV drehte sich alles um das Thema Geriatrie. Der Verband freut sich über eine hohe Teilnehmer*innenzahl – online und in Präsenz.
Im Rahmen des Fachforum Heimtier DIGITAL hat der bpt-Geschäftsführer Heiko Färber die Ergebnisse des aktuellen Haustier-Trendbarometers neu eingeordnet.
Tierärzt*innen haben 2 Petitionen gegen die vom VDTH und der FN initiierten Unterschriftenaktionen gestartet. Die Forderungen: mehr Respekt und eine faire Bezahlung.
Zwei Petitionen gegen die neue GOT, die schon von über 80.000 Menschen unterschrieben wurden. Der BTK kritisiert sie scharf und wertet sie als Angriff auf die Tierärzteschaft.
Seit etwa 1 Jahr ist die neue GOT in Kraft und neben Verständnis für die notwendige Anpassung der Gebühren formiert sich Protest, der die Berufsverbände und die Politik beschäftigt. Vor allem unter Tierhalter*innen und Pferdesportler*innen wird die Kritik immer lauter.
Seit einem halben Jahr ist die neue GOT in Kraft und es wird weiterhin kontrovers über sie diskutiert. Wir geben Tipps, wie sich die GOT 22 gut in der Praxis umsetzen lässt.
Alle Praxen, die Hausbesuche machen sind verpflichtet eine Gebühr zu berechnen, Ausnahmen gibt es laut Gesetzgeber lediglich bei landwirtschaftlichen Nutztieren. Doch wann zählt ein Pferd als Nutztier?
Die neue GOT hat unter Tierhalter*innen hitzige Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit der abgerechneten Leistungen und die Transparenz der Rechnungen ausgelöst. Wie ist die Situation nach 1 Monat neue GOT in den Praxen?
Am 22. August wurde die Novelle der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neue Verordnung ist vom 22. November 2022 an gültig.
In der ersten umfassenden Novellierung seit über 20 Jahren passt das BMEL die GOT an modernste Untersuchungsverfahren und die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an.